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Urteil in Essen: Seniorin fährt in Menschenmenge – Bewährung


Urteil in Essen
83-Jährige fährt an Haltestelle in Menschenmenge – Bewährung

Von dpa, ads

Aktualisiert am 13.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Die 83-jährige Angeklagte vor Prozessbeginn mit ihrem Anwalt: Sie erinnert sich nach eigener Aussage nicht an den Unfall.Vergrößern des BildesDie 83-jährige Angeklagte vor Prozessbeginn mit ihrem Anwalt: Sie erinnert sich nach eigener Aussage nicht an den Unfall. (Quelle: Roland Weihrauch/dpa-bilder)
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Nachdem sie mit ihrem Auto in mehrere Menschen an einer Straßenbahnhaltestelle in Essen gefahren war, hat eine 83-Jährige eine Bewährungsstrafe bekommen. Bei dem Unfall war ein Mann gestorben.

Nach einem tödlichen Unfall an einer Straßenbahnhaltestelle in Essen ist eine 83 Jahre Autofahrerin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Angeklagte war am 29. Februar 2020 in eine Gruppe von Fahrgästen gefahren, die gerade einsteigen wollten. Zwölf Menschen wurden dabei teils schwer verletzt, einer kam ums Leben.

Laut Urteil des Essener Landgerichts hat die Seniorin ein vor ihr haltendes Auto rechts überholt und war dabei mit zwei Reifen über den Bürgersteig gefahren. Mehrere Menschen wurden bei dem anschließenden Aufprall durch die Luft geschleudert. Ein 66-Jähriger erlag rund drei Wochen später seinen schweren Verletzungen.

Die Hintergründe des Unfalls blieben unklar. Das Urteil lautet auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung.

Angeklagte in Essen: "Es tut mir leid, es ist nun mal passiert"

Die Angeklagte war ungebremst in die Menschenmenge gefahren und erst deutlich hinter dem Unfall zum Stehen gekommen. Ein Sachverständiger hatte ihre Geschwindigkeit im Prozess mit mindestens Tempo 50 angegeben. Eine Erklärung hat die 83-Jährige angeblich nicht. "Es tut mir leid, es ist nun mal passiert", sagte sie kurz vor der Urteilsverkündung. Sie wolle und werde auch nicht mehr Auto fahren. An den Unfall selbst habe sie keine Erinnerung.

Richter Sebastian Jordan sprach im Urteil von einem "Augenblicksversagen". Die Angeklagte habe nicht hinreichend auf den vorausfahrenden Verkehr geachtet. Ob sie Gas und Bremse verwechselt hat, wie im Prozess vermutet wurde, habe nicht festgestellt werden können.

Bei dem Unfall waren auch zwei Jugendliche schwer verletzt worden. Ein 14-Jähriger und ein 16-Jähriger hatten Schädel- und Hirnverletzungen erlitten und mussten notoperiert werden. Weitere vier Menschen wurden ebenfalls zum Teil schwer verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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