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Karlsruhe: Anschlag auf Eisbahn geplant? Verteidiger für Freilassung


Im Winter 2017
Anschlag auf Eisbahn geplant? Verteidiger für Freilassung

Von dpa
Aktualisiert am 24.11.2020Lesedauer: 2 Min.
Die Eislaufbahn in Karlsruhe: Der Prozess um einen möglichen Anschlagsplan nähert sich dem Ende.Vergrößern des BildesDie Eislaufbahn in Karlsruhe: Der Prozess um einen möglichen Anschlagsplan nähert sich dem Ende. (Quelle: Einsatz-Report24/Archivbild/imago-images-bilder)
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Nach einem mutmaßlich geplanten Anschlag auf die Karlsruher Eislaufbahn in 2017 plädiert der Verteidiger für die Freilassung seines Mandanten. Der Angeklagte sitzt seither in Untersuchungshaft.

Im Winter 2017 soll ein mutmaßlicher Anhänger der Terrormiliz IS einen Anschlag mit einem Lastwagen auf die Karlsruher Eislaufbahn geplant haben und muss sich dafür vor Gericht verantworten. Für diesen schweren Vorwurf gibt es nach mehr als zwei Jahren Prozess aber aus Sicht von Verteidiger Marc Jüdt keine Beweise, weshalb sein Mandant in diesem Punkt freigesprochen werden müsse. Allerdings habe er mit Islamisten gechattet. Hier sei die entscheidende Frage, welche Absicht dahinter steckte, sagte Jüdt am Montag nach der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

Der Angeklagte sitzt seit fast drei Jahren in Untersuchungshaft und war zuvor im Irak zwei Monate lang in Haft. Die Strafe für die Chats könne nur niedriger ausfallen, so dass sein Mandant freigelassen werden müsse, sagte Jüdt weiter.

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Pläne von gezieltem Lkw-Anschlag auf Eisbahn

Die Bundesanwaltschaft hatte den in Freiburg geborenen Deutschen kurdischer Herkunft wegen Unterstützung der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt. Ähnlich dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt Ende 2016 mit zwölf Toten wollte der Mann demnach ein Jahr später in Karlsruhe einen Lastwagen in die Stände an der Eisbahn lenken – mit dem Ziel, möglichst viele Menschen zu töten.

Die Anklagebehörde hatte vergangene Woche auf eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten plädiert. Die in Erbil verbüßte Haftzeit von Mitte August bis Mitte Oktober 2016 solle dabei doppelt angerechnet werden. Das Gericht will sein Urteil am Mittwoch kommender Woche (2. Dezember) verkünden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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