Eilantrag gegen Verbot von "SpaziergÀngen" stattgegeben
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einem Eilantrag gegen das Verbot von unangemeldeten Corona-Demos in der Stadt stattgegeben. Der Antragsteller mĂŒsse sich zunĂ€chst nicht an das Verbot dieser Corona-"SpaziergĂ€nge" halten, teilte das Gericht am Donnerstagabend mit. Vor gut einem Monat hatte eine andere Kammer des Gerichts eine Ă€hnliche Beschwerde gegen die VerfĂŒgung der Stadt noch abgelehnt.
Die Richter erklĂ€rten nun, die Ausgangslage habe sich geĂ€ndert. Die Stadt gehe selbst davon aus, dass montags planmĂ€Ăig unangemeldete Versammlungen stattfinden wĂŒrden. Diese versetze sie in die Lage, sich angemessen vorzubereiten und an diesen Tagen ausreichend PolizeikrĂ€fte vorzuhalten.
Es habe sich zudem gezeigt, dass bei den unangemeldeten Demos eine nennenswerte Zahl von Teilnehmern die erforderlichen AbstÀnde eingehalten habe. Zumindest hÀtten die meisten der Ansage der Versammlungsleitung Folge geleistet und Maske getragen und auf den Mindestabstand geachtet.
Aus diesen GrĂŒnden kĂ€men mildere Mittel als das vorbeugende Verbot unangemeldeter Demos in Betracht. So könne die Stadt anordnen, dass bei sĂ€mtlichen Versammlungen Masken getragen und AbstĂ€nde eingehalten werden mĂŒssten. Der Beschluss ist noch nicht rechtskrĂ€ftig. Die Stadt kann dagegen Beschwerde bei Verwaltungsgerichtshof einlegen.