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Gericht gibt Altanschließern im Streit um Beiträge Recht


Karlsruhe
Gericht gibt Altanschließern im Streit um Beiträge Recht

Von dpa
31.05.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Das Bundesverfassungsgericht hat im Streit um Beiträge für alte Wasseranschlüsse die Praxis der Erhebung mancher Zweckverbände in Brandenburg zurückgewiesen. Das oberste Gericht gab damit zwei Verfassungsbeschwerden sogenannter Altanschließer statt, mit der sie sich dagegen wehrten, dass sie nach einem Wechsel des Aufgabenträgers Anschlussbeiträge zahlen mussten. Damit werde das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit in Verbindung mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes verletzt, teilte das Karlsruher Gericht am Dienstag mit (Az. 1 BvR 798/19, 1 BvR 2894/19). Der Beschluss fiel bereits am 12. April.

Seit vielen Jahren tobt in Brandenburg ein Streit um Beiträge für alte Wasseranschlüsse aus DDR-Zeiten. Grundstückseigentümer wollen ihr Geld zurück. Brandenburg hatte nach der Wiedervereinigung eine Regelung zur Beitragspflicht erlassen, in der Folge konnten die Zweckverbände für viele Wasseranschlüsse den fälligen Beitrag nicht mehr eintreiben, die Ansprüche waren verjährt. Mit einer Neuregelung im Landtag wurde es dann möglich, von Altanschließern Beiträge lange im Nachhinein einzutreiben. Einige Verbände strukturierten sich etwa durch Eingemeindung neu, um so Beiträge erheben zu können.

Das Bundesverfassungsgericht entschied dann aber im Jahr 2015, dass Beiträge für Anschlüsse bis zum Jahr 2000 wegen Verjährung rechtswidrig seien. Hintergrund der späten Forderungen war ein Problem bei der Gesetzgebung nach der Wiedervereinigung, das erst nachträglich behoben wurde. Die Kläger wandten sich jedoch dagegen, dass die jeweiligen Zweckwasserverbände nach ihrer Neugründung trotz der Verjährung Beiträge erheben.

Nach Ansicht des Brandenburger Innenministeriums müssen die Verbände die Gerichtsentscheidung umsetzen. Das Ministerium verwies am Dienstag darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die gleiche Rechtsauffassung wie das Bundesverwaltungsgericht 2021 vertrete und eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes von 2019 aufhebe. "Daher wird aus Sicht des Innenministeriums davon ausgegangen, dass die betroffenen kommunalen Aufgabenträger die Entscheidung unverzüglich umsetzen."

Die Freien Wähler sehen sich in ihrer Kritik an der Beitragspraxis bestätigt. Der Fraktionschef von BVB/Freie Wähler im Landtag, Péter Vida, sprach von einer schallenden Ohrfeige aus Karlsruhe für Zweckverbände. Er forderte, die Landesregierung müsse einen Sonderfonds auf Rückzahlung an alle Betroffenen auflegen.

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