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Junge Mutter erwürgt: Zwölf Jahre Haft für Angeklagten


Junge Mutter erwürgt: Zwölf Jahre Haft für Angeklagten

Von dpa
09.09.2020Lesedauer: 2 Min.
Richterhammer auf RichtertischVergrößern des BildesAuf der Richterbank liegt am ein Richterhammer aus Holz. (Quelle: Uli Deck/dpa/Illustration/Archivbild/dpa-bilder)
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"Das ist mein Kind, nicht Dein Kind!" Diesen Satz schleudert der Angeklagte bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal wütend einem Mann entgegen. Auf dessen T-Shirt prangt demnach das Gesicht seines Sohnes. Und dieser Satz umreißt das Motiv für den gewaltsamen Tod der 28-jährigen Mutter des Kindes. Im Streit um den damals sechs Monate alten Sohn erwürgt der 25-Jährige die Mutter in einem Rendsburger Hotelzimmer. Das Kind blieb unversehrt. Am Mittwoch verurteilt ihn das Kieler Landgericht zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags.

Das Strafmaß sei "ausreichend und erforderlich, um das Unrecht der Tat zu sühnen", stellt der Vorsitzende des Schwurgerichts, Jörg Brommann, in der Urteilsbegründung fest. Demnach nimmt der aus Tunesien stammende Mann den Tod der Frau billigend in Kauf, als er sie im Streit um den Sohn in den Schwitzkasten nimmt und zudrückt, sagte Brommann. 20 Minuten lang währt ihr Todeskampf. Solange drückt der Angeklagte "mit hoher Energie und über längere Zeit" gegen den Hals der Frau. Er hält ihr dabei auch den Mund zu, bis sie schließlich tot zu Boden fällt.

Das Paar kannte sich seit 2018. Wegen seiner Aggressivität und Gewaltausbrüche trennt sie sich schließlich von ihm, erwirkt ein Gewaltschutzabkommen, gegen das er immer wieder verstößt. Doch am Tattag, dem 12. Februar, bucht sie das Hotelzimmer, will ihm auf sein Drängen ermöglichen, das Kind zu sehen. Als sie ihm sagt, sie habe den Kleinen christlich taufen lassen, auch, weil sie die von ihm gewollte Beschneidung verhindern wollte - und als er auf ihrem Handy pornografische Fotos und Videos von ihr und anderen Männern findet, kommt es zur Tat.

Erst vier Stunden später ruft der Mann nach Erkenntnissen des Gerichts die Rettungskräfte. Sie finden ein blutbesudeltes Zimmer. Auch das Bad ist blutverschmiert. Ein verstörender und erschütternder Anblick, wie der Vorsitzende Richter sagt. Der 25-Jährige versuchte nach eigenen Angaben, sich das Leben zu nehmen und ritzte sich die Arme auf. Das Gericht stufte dies aber als "keine ernsthaften Selbsttötungsversuche" ein.

Strafverschärfend wertet die Kammer, dass der Angeklagte einschlägig vorbestraft ist. Schon in Schweden als 18-Jähriger habe er seine damalige Frau schwer misshandelt und ihr seinen Namen mit einer Rasierklinge in den Körper geritzt. Er saß mehrfach in Haft. Ein Gutachter beschreibt ihn als aggressiv, eifersüchtig, gewalttätig und voll schuldfähig. Der Richter spricht von "frappierenden Parallelen" der schweren Übergriffe des Mannes.

Mit dem Strafmaß bleiben die Richter nur wenig unter dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Sie wollten über 13 Jahre Haft. Der Verteidiger forderte eine deutlich geringere Haftzeit im einstelligen Bereich. Er ging von Körperverletzung mit Todesfolge aus. Unmittelbar nach dem Richterspruch kündigt er an, Revision einzulegen.

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