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Stadt äußert sich zu Einschläferung von Hund

Von t-online
Aktualisiert am 01.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Golden Retriever (Symbolbild): Die Halterin hatte den Hund im Garten gelassen, um ihn nicht im Haus einsperren zu mĂĽssen.
Ein Golden Retriever (Symbolbild): Die Halterin hatte den Hund im Garten gelassen, um ihn nicht im Haus einsperren zu mĂĽssen. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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Ein eingeschläferter Hund sorgt in Kiel für Diskussionen. Golden Retriever Paul wurde vom Veterinäramt aus dem Garten seiner Besitzerin geholt, weil eine scheinbare Tierwohlgefährdung vorlag. Nun ist er tot.

Nachdem ein Hund in einem Kieler Tierheim eingeschläfert wurde, hat sich nun auch die Stadt zu Wort gemeldet. Der Hund war laut "RTL" am 13. Juni aus dem Garten seiner Besitzerin abgeholt worden, nachdem eine Nachbarin das Veterinäramt verständigt hatte. Im Tierheim wurde er dann eingeschläfert.

"Es wurde ein dehydrierter, unterernährter Hund vorgefunden, der der prallen Sonne ausgesetzt war und umgehend tierärztlicher Behandlung bedurfte", heißt es in der Stellungnahme des Bürger- und Ordnungsamtes, wie die "KN" berichtet. Als die Halterin zu ihrem Haus zurückkam, hing am Briefkasten ein Zettel, auf dem stand, dass ihr Hund in das Tierheim Uhlenkrog gebracht worden sei. Sie habe ihn dort nicht besuchen und auch nicht wieder mitnehmen dürfen.

Halterin nicht ĂĽber Zustand informiert

Das Veterinäramt erklärt seine Maßnahme damit, dass bei dem gesundheitlichen Zustand des Tieres Eile geboten gewesen sei. Warum die Halterin allerdings nicht über den Zustand des Hundes informiert wurde ist bisher unklar, so die "KN".

Für die Halterin des Hundes, Carina Schlupp, ist der Fall noch nicht abgeschlossen. "Ich hab die Welt nicht mehr verstanden, dass er alleine sterben musste, dass ich nicht bei ihm sein durfte", sagte sie gegenüber "RTL" in einem Interview. Erst nachdem ihr Hund bereits eine Woche im Tierheim gewesen war, habe sie eine Email mit der Information über seinen Tod erhalten. Aktuell laufe eine rechtliche Klärung des Falles, bei der der Anwalt von Carina Schlupp dabei bleibt: "Die Fortnahme von Paul war unverhältnismäßig, nicht erforderlich und ungeeignet."

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