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Tote Mutter (88) in Keller eingemauert – Polizei ermittelt gegen Sohn


Sie lebten im selben Haus
Mutter (88) eingemauert – Polizei ermittelt gegen Sohn

Von Andreas Raabe

Aktualisiert am 10.06.2022Lesedauer: 2 Min.
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Rathaus von Riesa in Sachsen: In der Stadt soll ein Mann seine Mutter im gemeinsamen Keller eingemauert haben. Sie wurde erst nach Monaten gefunden. (Quelle: IMAGO/Richard Wareham)

Im sächsischen Riesa soll ein Mann seine Mutter (88) im Keller eingemauert haben. Die beiden wohnten zusammen im selben Haus. Die Polizei kam dem Verbrechen erst nach Monaten durch einen kuriosen Zufall auf die Spur.

Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen einen 62-jährigen Mann wegen des Anfangsverdachts eines Tötungsdeliktes. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, seine 88-jährige Mutter – mit der er zusammen in einem Haus in Riesa gelebt hatte – vor etwa sechs bis zwölf Monaten getötet zu haben. Die teilte die Polizei am Freitag mit.

Die Leiche wurde nur durch einen Zufall entdeckt: Der beschuldigte Mann wurde am 1. Juni nach einem Sturz hilflos und schwer verletzt in seinem Haus aufgefunden und in ein Krankenhaus gebracht.

"Die Mutter wurde dann ein paar Tage später gefunden", sagt Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt zu t-online. "Die ältere Dame sei nämlich schon länger nicht mehr gesehen worden", erzählt Schmidt weiter. "Und darum haben wir ein wenig genauer hingeschaut und die Leiche gefunden."

Riesa in Sachsen: Retter fanden die Leiche der Mutter im Keller eingemauert

Die Leiche der Mutter war im Wohnhaus des Beschuldigten im Keller eingemauert. Allerdings sei der Mann laut Staatsanwaltschaft Dresden nicht in Haft. "Es gibt zwar einen Anfangsverdacht für ein Tötungsdelikt, aber keinen dringenden Tatverdacht", sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt zu t-online.

"Die durch eine rechtsmedizinische Sektion gewonnenen Erkenntnisse haben den bestehenden Anfangsverdacht nicht weiter untermauert." Die Frage, ob die Frau vielleicht eines natürlichen Todes gestorben und dann eingemauert worden sein könnte, bejaht Schmidt im Telefonat. Es könne aber auch ein vorsätzliches Tötungsdelikt vorliegen, das müssten die Ermittler nun herausfinden.

Ein Haftbefehl gegen den Beschuldigten ist nicht beantragt worden, weil die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen würden, informierte die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen dauern an und sollen noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt
  • E-Mail der Staatsanwaltschaft Dresden
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