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Polizei stieß durch Zufall auf Prügel-Video: Hooligan-Razzia in vier Bundesländern


Hooligan-Razzia in vier Bundesländern

Von t-online, mtt

29.09.2022Lesedauer: 2 Min.
Hooligans (Symbolbild): Die Anhänger von Chemie Leipzig und 1860 München sollen sich geschlagen haben.Vergrößern des BildesHooligans (Symbolbild): Die Anhänger von Chemie Leipzig und 1860 München sollen sich geschlagen haben. (Quelle: Ulmer/Cremer/imago images)
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Großeinsatz für die Polizei: Im Visier der Ermittler stehen rivalisierende Hooligan-Gruppen, die sich zu einer blutigen Prügelei getroffen haben sollen.

Die Beamten kamen um sechs Uhr morgens – und sie fuhren in mehreren Bundesländern gleichzeitig vor. Wie das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen am Donnerstag mitteilte, wurden die Wohnungen mehrerer Beschuldigter in vier Bundesländern durchsucht.

Insgesamt 13 Verdächtige führt das LKA auf. Sie leben demnach in Sachsen, Brandenburg, Hessen und Bayern – und sollen sich zu einer brutalen Schlägerei verabredet haben.

Chemie Leipzig gegen 1860 München

Den Hooligans im Alter zwischen 26 und 46 Jahren wird vorgeworfen, sich an einer Auseinandersetzung zwischen rivalisierenden Fußballanhängern des TSV 1860 München
und der BSG Chemie Leipzig beteiligt zu haben. Das LKA spricht von einer sogenannten "Drittortauseinandersetzung" – also einem Kampf, der nicht im Stadionumfeld stattfand.

Von einer Drittortauseinandersetzung ist zum Beispiel die Rede, wenn sich Hooligans auf Feldern, in Parks oder in Wäldern treffen, um sich zu schlagen. Wo sich die Gewalttäter im konkreten Fall verabredet hatten, ist indes noch gar nicht klar.

Zufallsfund führt zu Ermittlungen

Wie die "Bild" berichtete, sind die Ermittler nur durch Zufall auf die Verdächtigen aufmerksam geworden: Bei Ermittlungen in einem anderen Fall seien sie auf ein Video der Prügelei gestoßen.

Bei den Durchsuchungen am Donnerstag stellten die Beamten unter anderem Mobiltelefone, Speichermedien und als "Tatbekleidung" bezeichnete Kleidung sicher. Außerdem beschlagnahmten sie Betäubungsmittel und eine Vielzahl von nicht zugelassenen Arzneimitteln.

BGH-Urteil: Verabredete Prügeleien sind strafbar

Ob es überhaupt strafbar ist, wenn alle Beteiligten freiwillig aufeinander losgehen, war übrigens lange umstritten. 2013 entschied dann jedoch der Bundesgerichtshof, dass dies so sei.

"Selbst wenn solche körperlichen Auseinandersetzungen auf getroffenen Abreden über die Art des 'Kampfes' beruhen, werden sich die Taten wegen der typischen Eskalationsgefahren trotz der Einwilligungen sämtlicher Beteiligungen als Verstoß gegen die 'guten Sitten' erweisen", hieß es damals.

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