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Gil Ofarim zeigt Mitarbeiter nochmals an – "Falsche Verdächtigung"


Ofarim zeigt Leipziger Hotelmitarbeiter erneut an

Von t-online, pb

Aktualisiert am 23.10.2021Lesedauer: 2 Min.
Gil Ofarim (Archivfoto): Der Sänger hatte Anfang Oktober Antisemitismusvorwürfe gegen einen Hotelmitarbeiter aus Leipzig erhoben.Vergrößern des BildesGil Ofarim (Archivfoto): Der Sänger hatte Anfang Oktober Antisemitismusvorwürfe gegen einen Hotelmitarbeiter aus Leipzig erhoben. (Quelle: Lumma Foto/imago-images-bilder)
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Neuigkeiten im Fall Gil Ofarim: In dem Streit zwischen dem Star und einem Hotelmitarbeiter wird über eine weitere Anzeige berichtet. Das Hotel hat mittlerweile auch Stellung in dem Fall bezogen.

In dem Streit zwischen dem Sänger Gil Ofarim und dem "Westin"-Hotel in Leipzig ist es laut einem Bericht zu einer weiteren Anzeige gekommen. Ofarim hatte Anfang Oktober in einem Video berichtet, dass ihn ein Mitarbeiter von "The Westin Leipzig" aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen. Ofarim erstattete Anzeige. Der Staatsanwaltschaft Leipzig liegen mehrere Anzeigen zu dem Vorfall vor – auch von dem beschuldigten Hotelmitarbeiter wegen Verleumdung.

Wie der "Tagesspiegel" nun berichtet, hat wiederum Ofarim nun den von ihm beschuldigten Mitarbeiter wegen "falscher Verdächtigung" angezeigt. Laut dem Bericht werde diese Anzeige nun "unter allen strafrechtlichen Gesichtspunkten" geprüft. Eine falsche Verdächtigung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig erklärte t-online, dass die Anzeige wegen "falscher Verdächtigung" bereits im Rahmen von Ofarims Vernehmung in München in der vergangenen Woche erstellt worden war. Sie wurde erst jetzt bekannt.

Vorfall in Leipzig: Hotel schließt Ermittlungen ab

Das Leipziger Hotel hatte in dieser Woche seine eigenen Ermittlungen abgeschlossen und will keine Maßnahmen gegen den beschuldigten Mitarbeiter ergreifen. Spezialisierte Rechtsanwälte hätten das Geschehen in der Hotellobby rekonstruiert und seien "unter Berücksichtigung aller verfügbaren Beweismittel" zum Ergebnis gekommen, dass keine "objektivierbaren" Anhaltspunkte vorlägen, die straf- oder arbeitsrechtliche Schritte gegen den Mitarbeiter rechtfertigten. Das teilte die Betreiberin des "The Westin Leipzig", die Hotelgesellschaft Gerberstraße Betriebs GmbH, am Mittwoch mit.

Auf 118 Seiten fasste die Anwaltskanzlei demnach die Untersuchungen zusammen, für die sie Gäste, den beschuldigten Mitarbeiter, weitere Angestellte und Zeugen befragte. Zudem habe die Staatsanwaltschaft Akteneinsicht zu Vernehmungen von Zeugen übermittelt, die nur mit den Ermittlungsbehörden sprechen wollten. Ein spezialisierter Sachverständiger habe ein Gutachten zu Videoaufnahmen erstellt und diese auf etwaige Manipulationen untersucht.

Antisemitismus-Vorwürfe gegen Hotelmitarbeiter: "Massive Anfeindungen"

"Wir haben daher entschieden, dass entsprechende Maßnahmen gegen den Mitarbeiter nicht eingeleitet werden", heißt es in einer Erklärung. Da der Mitarbeiter nach wie vor massiven Anfeindungen ausgesetzt sei, werde er "aus Fürsorgegesichtspunkten" zunächst seinen Aufgaben noch nicht wieder vollumfänglich nachkommen.

Weiter will sich das Hotel nicht zu den Vorwürfen äußern. Man habe gegenüber sämtlichen Mitarbeitern die arbeitsrechtliche Weisung erlassen, keine weiteren Erklärungen gegenüber Medien abzugeben.

Verwendete Quellen
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