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BGH entscheidet über Homburger Detektiv-Affäre am Donnerstag


Leipzig
BGH entscheidet über Homburger Detektiv-Affäre am Donnerstag

Von dpa
02.03.2022Lesedauer: 2 Min.
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Mit der Detektiv-Affäre des suspendierten Homburger Oberbürgermeisters Rüdiger Schneidewind (SPD) hat sich am Mittwoch erneut der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig beschäftigt. Gegen ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 27. Januar 2021 hatten der Angeklagte und auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Eine Entscheidung will der 5. Strafsenat am Donnerstag um 12.00 Uhr verkünden.

Schneidewind war in einem ersten Revisionsverfahren wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro (120 Tagessätze zu je 90 Euro) verurteilt worden. Nach Ansicht des Landgerichts hatte er im Jahr 2015 Mitarbeiter des Baubetriebshofs überwachen lassen, um eine angebliche "Holz-Mafia" aufzudecken. Der SPD-Politiker tat dies demnach, ohne den Stadtrat zu informieren.

Die Detektei hatte der Stadt rund 328.000 Euro in Rechnung gestellt. Schneidewind war aber nur zu einer eigenständigen Auftragsvergabe bis 25 000 Euro berechtigt. Laut BGH strebt die Staatsanwaltschaft eine höhere Bestrafung an, der Angeklagte wendet sich insgesamt gegen seine Verurteilung.

"Mir ist bewusst, dass ich Fehler gemacht habe. Aber ich wollte der Stadt keinen Schaden zufügen, sondern abwenden", sagte Schneidewind am Mittwoch bei der mündlichen Revisionsverhandlung in Leipzig. Das sei ihm jedoch nicht gelungen. Sein Verteidiger betonte, sein Mandant habe nicht vorsätzlich gehandelt.

Schneidewind übt sein Amt wegen der Detektiv-Affäre seit Januar 2019 in der saarländischen Kreisstadt (Saarpfalz-Kreis) nicht mehr aus. Im vergangenen September hatte der Stadtrat von Homburg für ein Abwahlverfahren gegen ihn gestimmt. Die Abwahl Ende November war dann aber knapp gescheitert, so dass Schneidewind suspendiert bleibt. Bürgermeister Michael Forster (CDU) führt weiterhin kommissarisch die Amtsgeschäfte.

Es ist bereits das zweite Mal, dass sich der BGH mit dem Fall beschäftigt. Im Februar 2019 hatte das Landgericht Saarbrücken den Politiker noch zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Dies hatte der BGH weitgehend aufgehoben. Nun wird auch das zweite Urteil des Landgerichts auf Rechtsfehler überprüft.

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