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Leipzig: Soldatin sucht nach "spontaner, offener Beziehung" – Prozessbeginn


Verhandlung in Leipzig
Soldatin sucht nach "spontaner, offener Beziehung" – Prozessbeginn

Von afp, pb

Aktualisiert am 25.05.2022Lesedauer: 1 Min.
Soldatin bei Truppenübung (Symbolfoto): Der Fall einer Bundeswehrkommandeurin wird in Leipzig verhandelt.Vergrößern des BildesSoldatin bei Truppenübung (Symbolfoto): Der Fall einer Bundeswehrkommandeurin wird in Leipzig verhandelt. (Quelle: photothek/imago-images-bilder)
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Wie freizügig dürfen sich Soldaten im Netz zeigen? Darüber wird an diesem Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht gestritten. Der Fall einer nach freier Liebe suchenden Soldatin erregt das Medieninteresse.

An diesem Mittwoch steht eine Kommandeurin der Bundeswehr vor dem Bundesverwaltungsgericht – und das Medieninteresse ist enorm. Denn der Fall der Kommandeurin ist pikant: Es geht um ihr Auftreten auf einem Datingportal. Das Gericht in Leipzig lässt wegen des Andrangs von Journalisten keine weiteren Besucher zu der Verhandlung zu.

Worum geht es in dem Fall? Die Soldatin, laut Gericht "im Bereich der Bundeswehr überdurchschnittlich bekannt", hatte auf der Plattform ein Profilbild und ihren echten Vornamen eingestellt. Sie warb mit dem Text: "Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome."

Prozess in Leipzig: Beschwerde wird vor Bundesverwaltungsgericht verhandelt

Das sorgte für Aufsehen in der Truppe: Ihr Disziplinarvorgesetzter sprach ihr gegenüber einen Verweis aus, weil sie ihrer Verpflichtung zum ordnungsgemäßen außerdienstlichen Auftreten nicht gerecht geworden sei. Das Truppendienstgericht beurteilte den Verweis als rechtmäßig.

Dagegen legte die Soldatin Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Sie beklagt einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in ihr Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung. Zudem wirft die Bundeswehrkommandeurin ihren Vorgesetzten vor, dass man ihr ihre "promiskuitive Lebensweise" zum Vorwurf mache – auch wenn dies eigentlich nicht Gegenstand des Verfahrens sein dürfte.

Und auch das Truppendienstgericht habe sich falsch verhalten, so die Kommandeurin. Laut Bundesverfassungsgericht wirft sie dem Truppendienstgericht vor, illegale Screenshots ihres Profilbilds als Beweismittel verwertet zu haben. Das sei ein klarer Verfahrensfehler gewesen. Diesen Mittwoch wird ein Urteil in der Sache erwartet.

Verwendete Quellen
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