Mainz Landgericht untersucht Oppenheimer Grundstücksgeschäfte

Im Prozess gegen den ehemaligen Oppenheimer Bürgermeister Marcus Held (SPD) hat dessen Verteidigung die Rolle der übergeordneten Kommunalverwaltung bei den umstrittenen Grundstücksgeschäften betont. Da die Verbandsgemeinde Rhein-Selz keine Zweifel an der Zahlung von Maklercourtagen geäußert habe, "konnte auch Herr Held von der Rechtmäßigkeit ausgehen", sagte Rechtsanwältin Ute Bottmann am Dienstag vor dem Landgericht Mainz.
Die Erschließung des Baugebiets "Krämereck Süd" sei ein für die Stadt "wirtschaftlich absolut erforderliches Projekt" gewesen, sagte die Anwältin in einer umfangreichen Stellungnahme zu den ersten Zeugenaussagen in dem am 4. Mai begonnenen Prozess. Die Verbandsgemeinde sei auch bei den Eilentscheidungen der Stadt zum Ankauf von Grundstücken beteiligt gewesen. Die 2014 gebildete Verbandsgemeinde sei in alle Abläufe eingebunden gewesen und müsse als ausführendes Organ prüfen, ob alles korrekt abgelaufen sei.
Als weiterer Zeuge schilderte ein Mainzer Arzt den Grundstücksverkauf an die Stadt Oppenheim im November 2014. Einer der beiden Mitangeklagten habe ihn angerufen und sich als Steuerberater von Bürgermeister Held ausgegeben. "Drei Wochen nach dem Anruf war der Verkauf unter Dach und Fach", sagte der Zeuge. Weder von einer Maklertätigkeit noch von einer besonderen Eilbedürftigkeit sei ihm etwas bekannt gewesen, antwortete der Zeuge zu Fragen des Vorsitzenden Richters.
In dem Prozess geht es um Maklercourtagen beim Ankauf von Grundstücken in Gesamthöhe von rund 200 000 Euro. Im Gegenzug sollen die Mitangeklagten Spenden an den SPD-Ortsverein über 24 600 Euro überwiesen haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem zuvor verabredeten Zusammenhang zwischen Maklercourtagen und Spenden aus und hat die Spenden daher als getarntes Bestechungsgeld bezeichnet. Held, der für die SPD im Bundestag sitzt, werden Untreue, Betrug, Bestechlichkeit sowie Verstöße gegen das Parteiengesetz vorgeworfen.