t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMainz

Psychoaktive Stoffe: Land muss Geld zurückzahlen


Mainz
Psychoaktive Stoffe: Land muss Geld zurückzahlen

Von dpa
09.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Nach der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf illegalen Drogenhandel muss das Land einen dabei beschlagnahmten Betrag von rund 35.000 Euro zurückzahlen. Das Verwaltungsgericht Mainz befand nach einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung, dass die weitere Sicherstellung "offensichtlich rechtswidrig" sei.

Der Antragsteller habe "nur mit neuartigen, noch nicht verbotenen psychoaktiven Substanzen" gehandelt, erklärte das Gericht. Solche Stoffe seien erst dann verboten, wenn sie ausdrücklich in die Listen zu den gesetzlichen Vorgaben aufgenommen worden seien. Fehle es daran, liege kein strafbares Verhalten vor, das eine weitere Sicherstellung des beschlagnahmten Geldes rechtfertige. Bargeld aus Geschäften mit (noch) nicht verbotenen Substanzen dürfe in der Regel nicht sichergestellt werden, entschied das Gericht. Gegen die Entscheidung ist noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website