Zu hohe Abwassergebühren: Stadt will Revision in Leipzig
Die Stadt Oer-Erkenschwick will nach einem Urteil zu überhöhten Abwassergebühren eine Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Nach Auskunft des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat die Stadt knapp fünf Wochen nach dem Urteil in Münster Beschwerde gegen die nicht zugelassene Revision eingelegt. Die Stadt hat jetzt vier Wochen Zeit, die Beschwerde zu begründen, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag erklärte. Das OVG hatte in der mündlichen Verhandlung am 17. Mai darauf hingewiesen, dass es für eine Revision kaum Erfolgsaussichten gebe, weil bei dem Streit kein Bundesrecht betroffen ist.
Landesweit hatte das Urteil bei den Kommunen für viele Fragezeichen gesorgt. Das OVG hatte eine jahrzehntealte Rechtsprechung des eigenen Hauses gekippt. In einem Musterverfahren gegen die Stadt Oer-Erkenschwick stellten die Richter klar, dass die Stadt aus dem nördlichen Ruhrgebiet zu hohe Abwassergebühren berechnet hatte - und zwar um rund 18 Prozent. Das OVG stellte klar, dass bei den Berechnungen der Gebühren - und damit den anfallenden Kosten für den Betrieb der Abwasser-Kanäle - mit einem zu hohen Zinssatz gearbeitet und der Inflationsausgleich doppelt berechnet wurde.
Die Kommunen prüfen derzeit, in welcher Form sie von dem Urteil betroffen sind und stellen neue Kalkulationen auf. Es trifft nicht alle gleich.