Verfassungsschutzbericht: MLPD zieht vor OVG in Münster
Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von Mitte Mai vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gezogen. Die Partei habe Ende Juni Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag der dpa sagte.
Die MLPD hatte gegen eine Nennung im Bericht des Verfassungsschutzes geklagt. Dort hieß es 2019, dass die Partei auf kommunaler Ebene verdeckt agiere und sich in Gelsenkirchen, Bergkamen, Neukirchen-Vluyn und Witten der Wahlbündnisse namens AUF (Alternativ, Unabhängig, Fortschrittlich) bediene. Dies hatte die MLPD bestritten.
Das Verwaltungsgericht aber befand die Feststellungen der Verfassungsschützer für zutreffend und wie die Klage zurück. Das Land NRW habe ausreichende Indizien für personelle, organisatorische und ideelle Übereinstimmungen vorgetragen.