Tierzucht Urteil: Für Vergleichstest mit Ebersperma fehlte Gesetz

Die Landwirtschaftskammer NRW veröffentlicht 2016 einen vergleichenden Ferkeltest. Ein Unternehmen bekommt die schlechtesten Noten und zieht vor Gericht. Jetzt gibt es ein Urteil.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen war im Jahr 2016 nicht berechtigt, einen Test zur Qualität von Ebersperma zu veröffentlichen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Begründung: Für die Veröffentlichung der Benotung von vier staatlich anerkannten Tierzuchtorganisationen für Schweine fehlte schlicht die gesetzliche Grundlage. Das OVG hat keine Revision zugelassen. Dagegen ist Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.
Durch die Veröffentlichung des Tests in einem landwirtschaftlichen Fachblatt habe die Landwirtschaftskammer die Marktbedingungen des Klägers negativ beeinflusst, urteilte das Gericht. Für diese staatliche Beeinträchtigung sei aber eine Ermächtigungsgrundlage nötig gewesen. Die aber habe gefehlt.
Nur mit befriedigend+ bewertet
Die Landwirtschaftskammer hatte Ebersperma von vier Zuchtorganisationen untersucht beziehungsweise die gezüchteten Ferkel verglichen. Der Kläger bekam die Note befriedigend+, die anderen drei Firmen gut+ und gut.
Gegen die Veröffentlichung war das am schlechtesten bewerte Unternehmen gerichtlich vorgegangen. Das Verwaltungsgericht Münster und das OVG hatten die Klage zuvor abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Streit im Jahr 2022 in der Kernfrage zurück an das OVG verwiesen. Hier musste nun ein anderer Senat entscheiden.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat in der Zwischenzeit die nötige Grundlage für Vergleichstest geschaffen und das Gesetz für die Landwirtschaftskammer entsprechend angepasst.
- Nachrichtenagentur dpa