Verfassungsbeschwerde: Amtsgericht muss neu entscheiden
Erstmals war ein Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr mit einer Verfassungsbeschwerde erfolgreich. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein hat einem Autofahrer aus Wuppertal recht gegeben. Der hatte sich in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Wuppertal schlecht behandelt gefühlt. Zu Recht, wie der Gerichtshof am Freitag in Münster mitteilte (Az: VerfGH 104/21.VB-2, Beschluss vom 21. Juni 2022).
Der Kläger wollte nach einem Unfall den Schaden von der Haftpflichtversicherung des Gegners ersetzt bekommen. Da dies nur zum Teil gelang, zog er vor das Amtsgericht Wuppertal. Dort legte er die Kosten für eine externe Lackiererei über die Rechnung der Werkstatt vor. Dies nahm das Gericht aber nicht zur Kenntnis und lehnte kurioserweise die Klage mit Hinweis auf den fehlenden Nachweis ab. Der Verfassungsgerichtshof sah darin die Verletzung des Anspruchs des Klägers auf rechtliches Gehör und verwies das Verfahren an das Amtsgericht Wuppertal zurück.
Sogenannte Individualverfassungsbeschwerden sind in NRW erst seit Anfang 2019 möglich. Bis dahin gab es nur Organklagen zum Beispiel von Parteien im Landtag. Der Großteil der Verfassungsbeschwerden von Bürgern wird abgewiesen. Pro Jahr ist nur etwa eine erfolgreich. Zuletzt war das im September 2021 der Fall.