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Kindergärten | Kitastreit: Zwangsgeld gegen Stadt Münster rechtens


Kindergärten
Kitastreit: Zwangsgeld gegen Stadt Münster rechtens

Von dpa
01.12.2023Lesedauer: 1 Min.
Spielzeug in einer KitaVergrößern des BildesSpielzeug liegt in einer Kita. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Illustration/dpa-bilder)
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Das Verwaltungsgericht Münster hat der Stadt Münster zurecht ein Zwangsgeld von 2500 Euro zur Durchsetzung eines Urteils im Streit um einen Kitaplatz angedroht. Das teilte das Oberverwaltungsgericht am Freitag in Münster mit. Bei dem Urteil ging es um den Anspruch eines im Oktober 2022 geborenen Kindes auf einen Betreuungsplatz in einer Kita. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 12 E 832/23).

Die Stadt hatte auf die nicht vorhandenen Betreuungsplätze verwiesen. Nach Auffassung des NRW-OVG hat die Stadt aber nur unzureichend dargelegt, warum sie ihre Pflicht nicht erfüllen kann. Die Stadt müsse grundsätzlich alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um dem Kind einen Betreuungsplatz zu verschaffen. Auch sei nicht nachvollziehbar, mit welchen Maßstäben das Jugendamt nach freien Plätzen gesucht hat.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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