t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMünster

Gerichts-Hinweis: Alkoholverbot in NRW wohl rechtswidrig


Münster
Gerichts-Hinweis: Alkoholverbot in NRW wohl rechtswidrig

Von dpa
27.01.2021Lesedauer: 1 Min.
AlkoholverbotVergrößern des BildesEin Schild weist auf das Alkoholverbot hin. (Quelle: Angelika Warmuth/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Das mit der aktuellen Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen gestrichene Alkoholverbot in der Öffentlichkeit war wohl rechtswidrig. Darauf weist das Oberlandesgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Einstellungsbeschluss hin, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch sagte. Ein Rechtsanwalt aus Düsseldorf hatte am OVG in Münster Klage per Eilverfahren gegen das Verbot zum Infektionsschutz in der Öffentlichkeit eingelegt. Die Landesregierung hatte das Verbot dann aber vor dem Hintergrund der eingereichten Klage von sich aus in der ab dem 25. Januar gültigen Verordnung gestrichen. Damit hatte sich das Eilverfahren erledigt (Az.: 13 B 81/21.NE).

In dem Einstellungsbeschluss des OVG weisen die Richter daraufhin, dass die Landesregierung die Kosten für das Verfahren tragen muss. Grund: Das Alkoholverbot sei voraussichtlich rechtswidrig gewesen, weil eine notwendige Ermächtigungsgrundlage, die sich auf das Infektionsschutzgesetz stützt, gefehlt habe.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte bereits Mitte Januar das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab am 19. Januar dem Eilantrag eines Mannes aus Regensburg statt.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website