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Baden-Württemberg kämpft gegen Maskenpflicht in der Pflege


Corona-Pandemie
Baden-Württemberg kämpft gegen Maskenpflicht in der Pflege

Von dpa
17.10.2022Lesedauer: 2 Min.
Ein Hinweisschild zum Tragen von Schutzmasken (Symbobild): Derzeit sind für Bewohner, Mitarbeiter und Besucher in Pflegeeinrichtungen Masken Pflicht.Vergrößern des BildesEin Hinweisschild zur Maskenpflicht (Symbobild): Derzeit ist für Bewohner, Mitarbeiter und Besucher in Pflegeeinrichtungen das Tragen von Masken vorgeschrieben. (Quelle: Bernd Weißbrod)
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Baden-Württemberg wehrt sich gegen die Maskenpflicht: Das Land will das Bundesgesetz ändern und Pflegeeinrichtungen mehr Freiräume ermöglichen.

Das Land Baden-Württemberg macht sich dafür stark, die derzeit geltende Maskenpflicht für Bewohner von Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen zu kippen. Man habe einen entsprechenden Vorschlag für die nächste Gesundheitsministerkonferenz (GMK) eingereicht, sagte am Montag ein Sprecher des Sozialministeriums.

Der Beschlussentwurf, der der dpa vorliegt, soll am kommenden Montag auf der digital stattfindenden Konferenz beraten werden. Dementsprechend soll auch die Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten, entfallen. Allerdings: Auch wenn die Länder dem Vorschlag folgen sollten, müsste der Bund dies erst noch entsprechend beschließen, so der Sprecher.

Minister Manne Lucha (Grüne) spricht sich bereits seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes des Bundes zum 1. Oktober gegen die Regelung aus. Der zufolge muss die Maske von den Bewohnern in den Gemeinschaftsräumen getragen werden und darf nur in ihren eigenen Zimmern abgenommen werden. Das sei nicht mit dem Recht auf Selbstbestimmung und soziale Teilhabe zu vereinbaren, so Lucha. Auch Einrichtungen und deren Träger hatten dagegen protestiert. Das Land plant diesbezüglich auch einen Vorstoß im Bundesrat.

Auch Testpflicht soll fallen

Dem Entwurf für die GMK zufolge soll zudem die Regelung zur Testpflicht für Beschäftigte in "Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen sowie teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen" geändert werden. Seit 1. Oktober müssen diese sich mindestens dreimal pro Woche testen lassen – und zwar zwingend unter Aufsicht oder bei Teststellen. Das sei den an der Belastungsgrenze arbeitenden Mitarbeitern nicht zuzumuten. Sie seien zudem sehr gut in der Lage und ausreichend qualifiziert, sich in Eigenregie zu testen.

Erst in der vergangenen Woche hatte die Diakonie Baden eine Protestaktion in Karlsruhe gegen die Maskenpflicht organisiert. Die Einrichtungen der Lebenshilfe der Region Karlsruhe hatten sogar Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Regelungen, nach der in Werkstätten die dort arbeitenden Menschen mit Behinderung durchgängig Masken getragen werden müssten, seien unwürdig und diskriminierend.

Seniorenzentrum will Bewohner nicht zwingen

Thomas Richter, Leiter des Awo-Seniorenzentrums in Rheinaue nannte die Maskenpflicht gegenüber den "Badischen Neuesten Nachrichten" (Montag) nicht nachvollziehbar und praxisfern. In seiner Einrichtung werde niemand, der dement sei oder Probleme mit den Atemwegen habe – "also die Mehrheit unserer Bewohner" – dazu gezwungen, ergänzte er auf Anfrage.

Zwang oder Zimmerisolation ist laut Ministerium allerdings "weder rechtlich zulässig noch vom Infektionsschutzgesetz gefordert". Bei der Testpflicht für Beschäftigte ist Richter anderer Meinung, als das Ministerium. Man habe längst Strukturen geschaffen, die Mitarbeiter unter Aufsicht zu testen. Das ermögliche eine bessere Kontrolle des Infektionsgeschehens.

Verwendete Quellen
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