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VfB Stuttgart: Staatsanwaltschaft prüft Veruntreuungsvorwürfe gegen Präsidium


Neuer Ärger für Claus Vogt und Co.
Gelder veruntreut? Staatsanwaltschaft prüft Vorwürfe gegen VfB Stuttgart


Aktualisiert am 20.01.2023Lesedauer: 3 Min.
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Präsidiumsmitglied Rainer Adrion (l.) und VfB-Vereinspräsident Claus Vogt (Archivbild). (Quelle: IMAGO/Hansjürgen Britsch)

Dem VfB Stuttgart steht neuer Ärger ins Haus: Nach einer Anzeige prüft die Staatsanwaltschaft Vorwürfe der Untreue gegen das VfB-Präsidium um Claus Vogt.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft nach Vorwürfen der Untreue ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des VfB Stuttgart. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage von t-online. Eine entsprechende Strafanzeige sei bei der Behörde eingegangen. Der VfB hat nach eigener Aussage bislang keine Kenntnis von den Ermittlungen.

Seit Monaten schon beschäftigt ein möglicher Satzungsverstoß den VfB Stuttgart 1893 e.V. Konkret geht es um den Vorwurf, dass der ehemalige Teamarzt der VfB-Frauenmannschaft vom Verein bezahlt wurde, während die Mannschaft bereits Teil der VfB Stuttgart AG, also der ausgegliederten Profiabteilung, war. Dadurch seien Gelder des Vereins veruntreut worden, heißt es in der Strafanzeige, die t-online vorliegt. Sie richtet sich gegen das Präsidium, also Claus Vogt, Rainer Adrion und Christian Riethmüller.

Gegen die zwei Mitglieder des Vereinsbeirats, den Arzt Dr. Marc Nicolai Schlecht und Prof. André Bühler, waren zuvor Vorwürfe laut geworden, sie hätten mit Tätigkeiten für die VfB AG gegen die Vereinssatzung verstoßen. Im Falle Schlechts bediente sich das VfB-Präsidium angeblich eines Tricks, um ihn im Vereinsbeirat zu halten. Doch das könnte sich nun rächen.

VfB integriert Frauenmannschaft in AG

Gemäß der Vereinssatzung darf kein gewähltes Ausschussmitglied des VfB Stuttgart e.V. gleichzeitig bei der VfB Stuttgart AG beschäftigt sein. Ursprünglich wurde dies eingeführt, um die Kontrollfunktion des e.V. gegenüber der AG zu gewährleisten.

Für Schlecht wurde dieser Passus zum Problem, als die Frauenfußballmannschaft aus dem e.V. auf die AG übertragen wurde. Dies geschah im September 2022 rückwirkend zu Juli 2022. Marc Nicolai Schlecht war bis dahin als Arzt der 1. Frauenmannschaft tätig und hätte somit satzungsgemäß seinen Posten im Vereinsbeirat verloren. Zu dieser Auffassung gelangte zumindest die Kanzlei Luther, die den Fall im Auftrag des ehemaligen VfB-Präsidentschaftskandidaten Pierre-Enric Steiger prüfte.

Der VfB leitete eigene Prüfungen ein und kam zu dem Schluss, dass kein Satzungsverstoß vorläge, da Schlecht zwar als Teamarzt der Frauen für die AG tätig geworden sei, sein Vertrag aber mit dem Verein geschlossen worden sei. Dass der Verein demnach für eine Leistung bezahlte, die in der AG erbracht wurde – ohne dass dies ausgeglichen worden wäre –, könnte bedeuten, dass Vereinsgelder des VfB Stuttgart e.V. veruntreut wurden.

Konflikt um Tätigkeit von Marc Nicolai Schlecht

t-online liegen Hinweise vor, dass Verantwortliche bereits im Zuge der Integration der VfB-Frauenmannschaft in die AG im September auf den möglichen Konflikt der Tätigkeit Schlechts als Arzt und dessen Funktion im Vereinsbeirat hingewiesen wurden. Damals entschied man sich deswegen bewusst dafür, die Kosten im e.V. zu belassen.

An die Öffentlichkeit gelangte dieses Thema erst im November, nachdem das von Pierre-Enric Steiger beauftragte Gutachten, das t-online ebenfalls vorliegt, von VfB-Blogger Andreas Schlittenhardt und wenig später der Stuttgarter Zeitung publik gemacht wurde.

"Weder eine Anzeige noch eine Ermittlungsanfrage der Staatsanwalt ist beim VfB Stuttgart eingegangen", teilte ein Pressesprecher des VfB auf Anfrage t-online mit. Zu einer Strafanzeige, die man inhaltlich nicht kenne, könne man sich auch nicht äußern, heißt es weiter. "Sollte es dabei jedoch, wie in den Medien vermutet wird, um den Vorwurf gehen, das Präsidium habe zum Schaden des e.V. Leistungen von Marc Nicolai Schlecht als Mannschaftsarzt durch den e.V. bezahlt, obwohl er eigentlich für die AG tätig gewesen sei, dann weisen wir diesen Vorwurf vollumfänglich zurück."

Die Staatsanwaltschaft wollte indes keine weiteren Auskünfte zu dem Verfahren geben.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Schriftliche Anfragen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart
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