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Mordprozess: Seniorin gesteht Fleischerhammer-Attacke auf Ex-Mann


Nach Angriff mit Fleischerhammer
Seniorin soll Ex-Mann angezündet haben – tot

Von dpa
01.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Die Angeklagte sitzt zu Beginn ihres Prozesses im Gerichtssaal: Die Frau ist wegen Mordes und Brandstiftung mit Todesfolge angeklagt.Vergrößern des BildesDie Angeklagte sitzt zu Beginn ihres Prozesses im Gerichtssaal: Die Frau ist wegen Mordes und Brandstiftung mit Todesfolge angeklagt. (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa)
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Ein 86-Jährige steht wegen Mordes vor Gericht. Einen Teil der Tat räumt sie ein – an den anderen will sie sich nicht erinnern.

Eine Seniorin hat vor Gericht eingeräumt, ihren Ex-Mann mit einem Fleischerhammer geschlagen zu haben. In ihrer Erklärung beschrieb die Angeklagte das zunehmend schlechte Verhältnis zu ihrem 73-jährigen Ex-Mann. Aus Angst, dass er sie aus dem Haus werfen könnte, habe sie ihm mit einem Fleischerhammer einen Schlag auf den Kopf gegeben. An mehr erinnere sie sich nicht.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr darüber hinaus vor, ihn mit Benzin übergossen und angezündet zu haben. Zum Auftakt des Revisionsprozesses am Mittwoch im Amtsgericht Schwäbisch Gmünd ließ die 86-Jährige ihren Verteidiger eine Erklärung verlesen. Die Frau aus dem Bodenseekreis wurde 2020 wegen Mordes und Brandstiftung mit Todesfolge schon verurteilt, legte aber Revision ein. Nun wird der Fall neu verhandelt.

"Unbarmherzige Gesinnung"

Die Staatsanwaltschaft wirft der Seniorin vor, den Mann mehrfach mit dem Fleischerhammer geschlagen zu haben, um ihn zu töten. Er sei bei Bewusstsein geblieben, habe ihr die Waffe abgenommen und den Notruf gewählt.

Laut Ermittlungen hat ihn die Angeklagte dann in "unbarmherziger Gesinnung" mit Benzin übergossen und angezündet, wodurch er qualvoll gestorben ist. Außerdem fingen der Staatsanwaltschaft zufolge Teile des Hauses Feuer, was die Angeklagte in Kauf genommen habe.

Die 86-Jährige ist gesundheitlich stark eingeschränkt, weswegen der Prozess statt in Konstanz in Schwäbisch Gmünd stattfindet, wo sie in der Justizvollzugsanstalt sitzt. Auf Anfrage ihres Anwalts erklärte ein Sachverständiger, zu prüfen, ob die Frau verhandlungsfähig sein. Sollte das nicht der Fall sein, könnte laut Sachverständigem das Verfahren eingestellt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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