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McDonald's gegen Tübingen: Rechtsstreit geht in die nächste Runde


Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde von McDonald's – Klage landet in Karlsruhe

Von dpa, mics, stn

Aktualisiert am 09.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Streit um Tübinger VerpackungssteuerVergrößern des BildesEine Aktivistin der Deutschen Umwelthilfe vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof. (Quelle: Uwe Anspach/dpa/dpa-bilder)
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Der Rechtsstreit zwischen McDonald's und der Stadt Tübingen geht in die nächste Runde: Nun liegt der Fall beim Bundesverfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss sich um die umstrittene Verpackungssteuer auf Einwegbecher und Essensverpackungen der Stadt Tübingen befassen, berichtet der "Spiegel". Zuvor prüfte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am vergangenen Mittwoch die Tübinger Verpackungssteuer. Anfang vorigen Jahres trat in der Stadt in der Region Stuttgart eine Satzung in Kraft, die eine Steuer von maximal 1,50 Euro pro Mahlzeit auf Einwegverpackungen und Einweggeschirr vorsieht. Tübingen preschte damit als Kommune vor und wollte so die wachsenden Müllberge bekämpfen.

Die Betreiberin eines McDonald's-Restaurants in Tübingen hat dagegen geklagt. Der Fast-Food-Konzern unterstützt sie dabei.

McDonald's mit Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim

In der Vorinstanz beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte die McDonald'Franchisenehmerin Erfolg. Tübingen legte Revision ein, über die jetzt in Leipzig verhandelt wird (Az.: BVerwG 9 CN 1.22). Wann ein Urteil gesprochen wird, war zunächst offen.

Der VGH ging davon aus, dass der Stadt Tübingen die Kompetenz für die Einführung der Verpackungssteuer fehle. Es handele sich nicht um eine örtliche Steuer – die Kommunen durchaus erheben können. Von der Tübinger Steuer seien aber auch "to go"-Verpackungen erfasst, für die nicht gewährleistet sei, dass sie im Stadtgebiet bleiben. Außerdem stehe die Tübinger Steuer im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes. Dieses schließe zusätzliche Regelungen einzelner Kommunen aus.

Deutsche Umwelthilfe unterstützt Tübinger Klage gegen McDonald's

Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begleitet die Verhandlung – gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Fridays for Future Tübingen, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Sie wollen wie schon beim Prozess vor dem VGH mit Aktionen vor dem Gerichtsgebäude in Leipzig "ein Zeichen gegen die Müllflut und für Mehrweg setzen".

Die DUH sieht die Verpackungssteuer als wichtige Möglichkeit für Kommunen, vor Ort der Müllflut den Kampf anzusagen – "vor allem, weil noch immer eine bundesweite Einwegabgabe fehlt", wie es heißt. Vom Fastfood-Riesen McDonald's fordert der Umwelt- und Verbraucherschutzverband den flächendeckenden Umstieg auf umweltfreundliche Mehrwegverpackungen, anstatt weiter für Einwegmüll zu kämpfen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • presseportal.de: Mitteilung der Deutschen Umwelthilfe vom 17. Mai 2023
  • spiegel-online.de: Tübinger Verpackungsteuer landet in Karlsruhe
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