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Stuttgart: Stadt verbietet Klebeaktionen der "Letzten Generation"


"Letzte Generation"
Stuttgart verbietet Klebeaktionen auf den wichtigsten Straßen

Von t-online, RF

06.07.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0260598823Vergrößern des BildesProtest von Klimaaktivisten der "Letzte Generation" (Archivbild): Wie in anderen Großstädten haben sich in Stuttgart wiederholt Klimaaktivisten auf stark befahrenen Verkehrsadern festgeklebt. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur)
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Mithilfe eines neuen Beschlusses setzt sich die Stadt gegen die Straßenblockaden von Klimaaktivisten zur Wehr: Die Aktionen sind ab Samstag verboten.

Stuttgart will ab sofort härter gegen die Straßenblockaden von Klimaaktivisten vorgehen. Wie die Stadt am Donnerstag mitteilt, ergreift sie nun rechtliche Mittel, um die Klebeaktionen zu unterbinden. Damit soll ab Samstag (8. Juli) auf einer Auswahl besonders wichtiger Straßen im Stadtgebiet inklusive der Bundesstraßen mit deren Auf- und Abfahrten verboten sein, sich mit der Fahrbahn, dort installierten Gegenständen oder anderen Teilnehmenden fest zu verbinden. Das Verbot gelte zunächst bis Jahresende.

Die Regelung gilt für alle nicht zuvor angezeigten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen des Klimaprotests. "Klimakleber gefährden sich und andere, sie gefährden sogar Rettungseinsätze", sagt Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU). "Wir können und dürfen nicht zulassen, dass unsere Straßen unangemeldet nach dem Gutdünken Einzelner blockiert werden – völlig unabhängig davon, dass Klimaschutz ein wichtiges Anliegen ist."

Erst am vergangenen Samstag hatten dutzende Aktivistinnen und Aktivisten der Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" über Stunden mehrere Straßen und Zufahrten in und nach Stuttgart blockiert. Nach Angaben der Polizei klebten sich am Vormittag rund 40 Menschen auf insgesamt neun Straßen fest. Einige betonierten ihre Hände ein. Dies führte teils zu massiven Staus in der Stadt.

Auch die Teilnahme an Straßenblockaden ist strafbar

Mit dem speziellen Verbot soll es der Polizei ermöglicht werden, schneller einzugreifen und die Straßenblockaden zügiger aufzulösen. Denn solange eine spontane Protestaktion unter dem Schutz des Versammlungsrechts läuft, darf die Polizei grundsätzlich nicht eingreifen, heißt es seitens der Stadt. Erst nach erfolgter Auflösung einer Versammlung sei es zulässig, Personen wegzutragen und diese vom Boden zu lösen. Durch das Verbot gilt die Blockade in Zukunft als illegal, weshalb die Polizei direkt eingreifen darf.

Auch das Veranstalten und die Teilnahme an solchen Aktionen ist ab Samstag verboten. Die Stadt warnt: Wer sich trotzdem eine Straßenblockade durchführt oder sich daran beteiligt, macht sich damit strafbar und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Stadt Stuttgart am 6. Juli 2023
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