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Strom in Stuttgart: BGH-Urteil – EnBW darf Fernwärmenetz behalten


Urteil des BGH
EnBW darf Fernwärmenetz in Stuttgart behalten

Von dpa
Aktualisiert am 05.12.2023Lesedauer: 1 Min.
EnBW-Kraftwerk Stuttgart-MünsterVergrößern des BildesRohre sind am EnBW-Kraftwerk in Stuttgart-Münster vor dem Logo der EnBW zu sehen. (Quelle: Christoph Schmidt/dpa/dpa-bilder)
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Der Streit um das Fernwärmenetz in Stuttgart ist entschieden: Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag geurteilt, dass die EnBW das Netz weiterhin betreiben darf.

Der Energiekonzern EnBW muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) die Anlagen des Stuttgarter Fernwärmenetzes nicht zurückbauen. Dahingehend habe der Senat anders entschieden als zuvor das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff am Dienstag in Karlsruhe.

Darüber hinaus bestätigte der Kartellsenat die Entscheidungen der Vorinstanzen unter anderem mit Blick auf die Frage, wem das Fernwärmenetz gehört. Demnach ist die EnBW die Eigentümerin. Die Landeshauptstadt könne die Übereignung des Netzes nicht verlangen. (Az. KZR 101/20)

EnBW vor Gericht: Stuttgart hatte den Energieversorger verklagt

Grund für den Streit war ein Vertrag, der 2013 ausgelaufen war und nie erneuert wurde. Auf dieser Grundlage hatte EnBW das Fernwärmenetz verlegt und immer weiter auf heute 218 Kilometer ausgebaut – größtenteils auf städtischen Grundstücken.

Die Landeshauptstadt hatte den Energieversorger unter anderem auf Übereignung der Anlagen verklagt. Dies hatten schon die Vorinstanzen abgewiesen; daran rüttelte auch der BGH nicht. Allerdings verurteilte das OLG Stuttgart den Karlsruher Energiekonzern im Jahr 2020 dazu, die Anlagen im Zweifelsfall zurückzubauen. Das ist nun vom Tisch.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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