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Baden-Württemberg: Lucha begrüßt Pläne zu Triage-Regelung


Vermeidung von Kranken-Priorisierung
Lucha begrüßt Pläne für strenge Triage-Regelung

Von dpa
Aktualisiert am 11.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Manfred Lucha (Archivbild): Baden-Württemberg habe seit Pandemiebeginn alles dafür getan, um eine Triage zu vermeiden.Vergrößern des BildesManfred Lucha (Archivbild): Baden-Württemberg habe seit Pandemiebeginn alles dafür getan, um eine Triage zu vermeiden. (Quelle: foto2press/imago-images-bilder)
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Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha begrüßt die Pläne des Bundes für eine eng gefasste Triage-Regelung. Das Bundesland wolle den Gesetzesentwurf genau auswerten.

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha hat die Pläne des Bundes für eine eng gefasste Triage begrüßt. Unter dem Begriff versteht man die Priorisierung von Patienten bei zu knappen Kapazitäten.

Auch aus seiner Sicht müsse man in einer Pandemie alles erdenklich Mögliche dafür tun, um eine Triage-Situation zu vermeiden, teilte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart mit.

Die Landesregierung habe von Beginn der Corona-Pandemie an gemeinsam mit den beteiligten Akteuren vorbeugende Maßnahmen getroffen, um ausreichende Behandlungskapazitäten in den Krankenhäusern sicherzustellen und das Erfordernis einer Triage nach Möglichkeit zu vermeiden, sagte Lucha.

Stuttgart: Lucha kündigt ausführliche Stellungnahme zu Gesetzesentwurf an

Das baden-württembergische Gesundheitsministerium werde nun den Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium genau auswerten und ausführlich Stellung dazu beziehen.

Zuvor hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach streng gefasste Kriterien für eine Triage in Aussicht gestellt. Mit Blick auf einen möglichen Behandlungsabbruch von Patienten mit geringeren Überlebenschancen sagte der SPD-Politiker am Montag, eine solche "Ex-Post-Triage" sei ethisch nicht vertretbar.

Dies sei weder Ärzten, Patienten noch Angehörigen zuzumuten. "Deshalb werden wir es auch nicht erlauben." Selbst die Triage vor einer Behandlung solle nur unter hohen Auflagen möglich sein.

Gesetzesrahmen zum Schutz behinderter Menschen geplant

Hintergrund der vorgesehenen Neuregelung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Ende vergangenen Jahres. Demnach muss der Bundestag "unverzüglich" Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage treffen.

Bisher gibt es dazu keinen Gesetzesrahmen, sondern wissenschaftlich erarbeitete Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte. Lauterbach kündigte am Montag an, sein Ministerium werde in Kürze einen Gesetzentwurf als Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen vorlegen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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