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Verbandskasten beim TÜV: Das müssen die Prüfer checken


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Verbandskasten: Das müssen die Prüfer beim TÜV checken

Von dpa, ccn

Aktualisiert am 03.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Auch ein Verbandkasten hat ein Ablaufdatum.
Mann hält Verbandskasten: Auch ein Verbandkasten hat ein Ablaufdatum. Das gilt laut dem TÜV-Verband für solche Dinge wie Verbandsmaterialien oder Kompressen. (Quelle: Markus Scholz/dpa-tmn./dpa)
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Ein Verbandskasten ist Pflicht in jedem Auto. Fehlt er, kann das sogar bei der Hauptuntersuchung eine Rolle spielen. Das sollten Sie beachten.

Einmal im Auto verstaut, gerät der Verbandskasten schnell in Vergessenheit. Gut, wenn kein Unfall passiert, bei dem man ihn braucht. Dennoch sollten Autofahrer im Blick haben, ob ihre Ausrüstung komplett ist. Spätestens bei der Hauptuntersuchung steht der Verbandskasten auf dem Prüfstand.

Hält der Verbandskasten unbegrenzt, wenn er einmal vollständig ist?

Nein. Es gibt ein Ablaufdatum auf dem Kasten und das gilt laut dem TÜV-Verband für solche Dinge wie Verbandsmaterialien oder Kompressen. Diese sind alle separat gekennzeichnet.

"Eine Schere und andere Inhalte haben kein Verfallsdatum, sodass man grundsätzlich auch die einzelnen abgelaufenen Bestandteile austauschen könnte, bevor man den ganzen Verbandskasten entsorgt", sagt der Fahrzeugtechnik-Experte des TÜV, Frank Schneider.

Wird der Verbandskasten auf jeden Fall bei der Hauptuntersuchung gecheckt?

Zur Pflichtuntersuchung gehört, dass die Prüfer kontrollieren, ob der Verbandskasten an Bord ist und ob der Inhalt der Norm entspricht. Zusätzlich kann laut der Prüforganisation Dekra als Ergänzungsuntersuchung auch der Zustand, also das Ablaufdatum, geprüft werden.

Fehlt der Verbandskasten, ist er mangelhaft oder unvollständig, so wird das als "geringer Mangel" beanstandet. Ist das Datum abgelaufen, taucht das lediglich als Hinweis im Prüfbericht auf, erklärt die Dekra. Hinein gehört eine ganze Reihe von Dingen, etwa Wundschnellverbände, Kompressen, Schere und Einmalhandschuhe (lesen Sie hier, was noch hineingehört).

Kann ich wegen des Verbandskastens die Plakette nicht bekommen?

"Bei einem geringen Mangel wird die Plakette erteilt", sagt Frank Schneider, "es liegt in der Halterverantwortung, den Mangel abzustellen." Das heißt, man muss nicht noch einmal mit dem erneuerten Verbandskasten zur Prüfstelle. Das ist der Unterschied zum sogenannten "erheblichen Mangel" – dieser muss erst behoben werden, bevor es die Plakette gibt.

Laut Dekra müssen geringe Mängel allerdings innerhalb eines Monats behoben werden. Ob das in Sachen Verbandskasten geschehen ist, könnte bei einer Verkehrskontrolle herauskommen. Der ADAC weist darauf hin: Wer keinen Verbandskasten mitführe, riskiere bei einer Verkehrskontrolle mit dem Auto ein Verwarnungsgeld bis zu 10 Euro.

Auf was kann man beim Kauf des Kastens achten?

Beim Kauf eines Verbandskastens kann man laut TÜV nicht viel falsch machen. Denn der Inhalt muss der DIN-Norm 13164 entsprechen. "Die Qualität der enthaltenen Medizinprodukte ist ebenfalls durch entsprechende Normen und Standards abgesichert", sagt Schneider.

Seit Februar 2023 ist übrigens auch der Mund-Nase-Schutz im Verbandskasten Pflicht: Zwei Masken müssen in allen neu gekauften Kästen dabei sein. Nachrüsten müssen Sie nicht, dennoch kann das sicherlich nicht schaden.

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Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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