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Probezeit Führerschein: Was Fahranfänger beachten müssen | Auto


Straßenverkehr
Probezeit Führerschein: Das sollten Sie beachten

Von t-online, benhi

25.06.2025 - 16:17 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Probezeit geht in der Regel zwei Jahre.Vergrößern des Bildes
Die Probezeit geht in der Regel zwei Jahre. (Quelle: "pixabay.com/ bobtheskater")
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Im Straßenverkehr muss man sich an die Regeln halten. Das trifft besonders auf Fahranfänger zu. Bei ihnen drohen höhere Strafen.

Sobald Fahranfänger ihren Führerschein haben, fühlen sie sich oft befreit. Sie sind endlich nicht mehr abhängig. Doch in der Anfangszeit gilt besondere Vorsicht. Wer sich in der Probezeit falsch verhält, wird oft härter bestraft. Alles wichtige zur Probezeit hier im Überblick.

Was müssen Sie über die Probezeit wissen?

Die Probezeit dauert zwei Jahre und beginnt, sobald die Fahrerlaubnis erteilt wird. Während dieser Zeit wird verstärkt auf das Fahrverhalten im Straßenverkehr geachtet. Auf Verstöße wird je nach Schwere mit Bußgeld, Punkten, einer Verlängerung der Probezeit oder einem Aufbauseminar reagiert. Das Alter spielt bei der Probezeit keine direkte Rolle. Wenn der Fahrer seinen Führerschein mit 17 Jahren gemacht hat, endet die Probezeit mit 19 Jahren.

Was sagt der Gesetzgeber?

Bei einem Fehlverhalten im Straßenverkehr kommt es zu unterschiedlich starken Konsequenzen für den Fahrer, wobei die Schwere des Verstoßes eine große Rolle spielt. So kann unter anderem ein Bußgeld ab 60 € angeordnet werden, ein Fahrverbot verhängt werden oder die Fahrerlaubnis wird ganz entzogen.

Auch strafrechtliche Folgen sind möglich. Allerdings wird auch nicht jedes Vergehen mit Punkten im Fahreignungsregister bewertet. So ist es durchaus möglich, eine Geldbuße zu erhalten, ohne einen Punkt zu bekommen. Wenn aufgrund eines Verstoßes im Verkehr ein Aufbauseminar für den Fahrer angeordnet wird, dann verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und beträgt somit insgesamt ganze vier Jahre.

A-Verstöße

Es wird grundlegend zwischen A und B Verstößen unterschieden. Die A-Verstöße stehen dabei für schwerwiegende Zuwiderhandlungen. Sie sind so schwer, dass direkt beim ersten Verstoß ein Aufbauseminar angeordnet wird. Hinzu kommen noch ein Bußgeld sowie Punkte im Fahreignungsregister. Die Probezeit wird dabei ebenfalls um zwei Jahre verlängert.

Zu den A-Verstößen zählen häufig eine Überschreitung des Tempolimits um mindestens 21 km/h, ein zu geringer Abstand zum vorderen Fahrzeug sowie das Überholen von rechts. Auch das Fahren mit 17 Jahren ohne eine Begleitperson, das Nutzen des Handys beim Fahren oder ein Rotlichtverstoß gehören dazu. Straftaten wie Fahrerflucht zählen ebenfalls zu den A-Verstößen.

B-Verstöße

Die B-Verstöße stehen für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen. Erst ein zweiter B-Verstoß wird mit einem Aufbauseminar geahndet. Zu den B-Verstößen gehören unter anderem abgefahrene Reifen, eine Überziehung der Hauptuntersuchung oder das Mitnehmen von Kindern im Auto ohne eine den Vorgaben entsprechende Sicherung.

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Maßnahmen

Der Gesetzgeber arbeitet mit einem 3-stufigen Sanktionssystem. Bei der ersten Stufe wird dem Fahrer, wenn er noch auf Probe ist, ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit wird verlängert. Wird ab Stufe 2 erneut ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen, wird der Fahrer schriftlich verwarnt.

Außerdem kriegt der Fahrer die Empfehlung, innerhalb der nächsten zwei Monate an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Bei Stufe 3 wird dem Fahrer nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen die Fahrerlaubnis entzogen.

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