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Darf man in der Fußgängerzone Rad fahren?


Radeln oder schieben?
Radfahrer aufgepasst: Was Sie in der Fußgängerzone dürfen – und was nicht

Von t-online, mab

Aktualisiert am 09.07.2025Lesedauer: 2 Min.
Fußgänger haben Vorrang: Wer klingelt, um Platz zu schaffen, riskiert ein Bußgeld.Vergrößern des Bildes
Fußgänger haben Vorrang: Wer klingelt, um Platz zu schaffen, riskiert ein Bußgeld. (Quelle: IMAGO/Olaf Döring)
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Keine Autos, kein Lärm, kein Gedränge: Fußgängerzonen sollen Ruhe bringen. Aber das klappt nur, wenn sich alle an die Regeln halten. Vor allem Radfahrer und fragen sich oft: Darf ich hier überhaupt fahren? Diese Regeln gelten.

Darf das Rad in die Fuzo? Die Antwort ist einfach – und doch nicht immer eindeutig. Grundsätzlich gilt: In Fußgängerzonen muss das Fahrrad geschoben werden. Nur wenn ein Zusatzschild mit der Aufschrift "Radfahrer frei" angebracht ist, darf auch gefahren werden. Dann aber unter klaren Bedingungen.

In jedem Fall gilt Schrittgeschwindigkeit

Denn selbst dort, wo das Fahren ausdrücklich erlaubt ist, gilt: Schrittgeschwindigkeit. Laut der Sachverständigenorganisation Dekra bedeutet das vier bis sieben km/h. Wer schneller unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Konflikte mit Passanten – und Unfälle.

Ein weiteres Missverständnis: Ein "Freiklingeln" ist nicht erlaubt. Wer mit der Fahrradklingel Fußgänger aus dem Weg drängt, verletzt das Gebot der Rücksichtnahme. Die Straße gehört in dem Moment den Fußgängern – selbst wenn Radler sie mitnutzen dürfen. Wer sich als Radfahrer dort bewegt, hat sich im Zweifel unterzuordnen.

Die Dekra empfiehlt, besonders in engen oder gut besuchten Zonen grundsätzlich abzusteigen. Denn mit dem Rad in der Hand sinkt nicht nur das Unfallrisiko, sondern auch das Miteinander bleibt entspannter.

Was gilt auf dem Gehweg?

Für Erwachsene ist der Gehweg tabu. Auch ältere Kinder müssen auf die Straße oder den Radweg ausweichen – es sei denn, der Gehweg ist durch ein Schild ausdrücklich freigegeben.

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Kinder bis acht Jahre müssen hingegen den Gehweg benutzen. Bis zum zehnten Lebensjahr dürfen sie ihn weiterhin befahren. Begleitpersonen dürfen sie auf dem Gehweg begleiten, sollen sich dabei aber besonders rücksichtsvoll verhalten.

Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden, insbesondere, wenn sie zu Unfällen führen. Wer meint, sich durchmogeln zu können, riskiert also nicht nur ein Ticket, sondern gefährdet im Zweifel auch andere. Dabei wäre es so einfach: Ein kurzer Blick aufs Schild genügt – und im Zweifel ein paar Meter zu Fuß. Das schadet niemandem und erspart Ärger.

Verwendete Quellen
  • adfc.de: Gehwege und Fußgängerzonen: Konflikte mit Fußverkehr
  • praxistipps.chip.de: Mit dem Fahrrad in die Fußgängerzone: Darf man das?
  • Nachrichtenagentur dpa

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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