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Mobilfunk: Mit der alten Handynummer zum neuen Anbieter


Mobilfunk
Mit der alten Handynummer zum neuen Anbieter

Von dpa
20.04.2020Lesedauer: 2 Min.
Wer den Handyanbieter wechselt, sollte es rechtzeitig beantragen, wenn er seine alte Nummer behalten will.Vergrößern des BildesWer den Handyanbieter wechselt, sollte es rechtzeitig beantragen, wenn er seine alte Nummer behalten will. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)
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Bonn/Berlin (dpa/tmn) - Beim neuen Mobilfunkanbieter werden Kundinnen und Kunden mit offenen Armen empfangen: Dass man seine alte Rufnummer mitbringt, ist selbstverständlich und kostet nichts.

Nur der alte Anbieter stellt den Nummerntransfer gern in Rechnung - schließlich hat er nichts mehr zu verlieren und kann sogar noch etwas Geld verdienen.

Damit der Handschlag zum Abschied nicht so golden ausfällt wie bisher, hat nun die Bundesnetzagentur die Gebühren gedeckelt, und zwar auf maximal 6,82 Euro - ab sofort. Höhere Kosten konnte demnach in einem Überprüfungsverfahren kein Anbieter nachweisen. Doch was ist bei einem Wechsel und der Mitnahme der Handynummer alles zu beachten? Die drei wichtigsten Tipps:

- Kündigung: Auf jeder Rechnung findet sich sowohl die Kündigungsfrist als auch der letztmögliche Tag der Kündigung. Grundsätzlich sollte man den alten Mobilfunkvertrag immer selbst kündigen. Wenn die Zeit knapp wird und man keine Bestätigung vom Anbieter mehr abwarten kann, ist ein Einschreiben mit Rückschein sinnvoll.

- Rufnummernmitnahme: Der Mitnahmewunsch wird immer vom neuen an den bisherigen Anbieter übermittelt. Den Wunsch am besten schon im Rahmen der Tarifbeauftragung beim neuen Anbieter angeben und exakt die gleichen persönlichen Daten verwenden, die der bisherige Anbieter hat, rät die Bundesnetzagentur. Sonst kann die sogenannte Portierung scheitern.

Zwar muss der Portierungsauftrag grundsätzlich spätestens am Tag der Beendigung des Vertrags beim bisherigen Anbieter eingegangen sein. Oftmals ermöglichen die Anbieter eine Portierung aber auch noch bis zu 90 Tage nach Vertragsende.

- Vorzeitige Portierung: Kundinnen und Kunden können von ihrem aktuellen Anbieter jederzeit verlangen, die ihnen zugeteilte Mobilfunkrufnummer auf einen anderen Anbieter zu übertragen - selbst innerhalb der Vertragslaufzeit.

Der alte Vertrag behält aber weiter Gültigkeit, muss also weiter bezahlt werden. Auf Verlangen hat man sogar das Recht auf eine neue Mobilfunknummer für die Dauer der Restlaufzeit.

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