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Beerdigungskosten: Wer muss die Rechnungen zahlen? Regeln einfach erklärt


Nach dem Tod
Beerdigungskosten – wer muss für die letzte Ruhe zahlen?

t-online, Rene Petzold

Aktualisiert am 25.03.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0199793791Vergrößern des BildesEine Beerdigung kann teuer werden. (Quelle: IMAGO/McPHOTO/BilderBox/imago-images-bilder)
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Stirbt ein geliebter Mensch, ist das vor allem ein emotionaler Verlust. Doch auch finanziell hat er Folgen. Schon die Beerdigung kann ins Geld gehen.

Zum Leben gehört das Sterben leider genauso wie die Geburt. Während der Beginn des Lebens ein freudiges Ereignis darstellt, geht es beim Sterben um Trauer und Leiden. Was Hinterbliebene zusätzlich belastet: Irgendjemand muss sich auch um die Beerdigung kümmern. Die durchschnittlichen Bestattungskosten liegen schnell bei 3.000 bis 4.000 Euro. Hatte der Verstorbene extravagante Wünsche, wird es deutlich teurer.

Kinder und Verwandte zahlen nicht automatisch

Es herrscht immer noch die Annahme vor, dass ganz automatisch die Kinder und nächsten Angehörigen für die Beerdigungskosten aufkommen müssen. Ein Grund für diese Haltung: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Verwandte in gerader Linie – also Eltern und Kinder – zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet.

Aber: Das Gesetz greift bei Beerdigungskosten weiter regulierend ein. In § 1968 BGB ist festgelegt, dass der Erbe die Kosten der Bestattung zu übernehmen hat. Sind Sie trotz Verwandtschaft nicht als Erbe vorgesehen, müssten Sie demnach auch keine Beerdigungskosten tragen. In der Praxis kann es aber vorkommen, dass Sie trotzdem zahlen müssen.

Das gilt zum Beispiel, wenn das Testament erst nach der Beerdigung eröffnet wurde, Sie also erst dann erfahren, dass Sie gar nicht Erbe sind, aber bereits einen Vertrag mit dem Bestatter abgeschlossen haben. Dieser hat dann einen Anspruch darauf, dass Sie ihn bezahlen. Allerdings können Sie vom Erben eine Erstattung oder – falls Sie den Bestatter noch nicht bezahlt haben – eine Freistellung fordern.

Gleiches gilt, wenn die Bestattungsgesetze der Bundesländer regeln, dass beispielsweise Ehepartner, Kinder oder Eltern die Beerdigung zu veranlassen haben. Diese Bestattungspflichtigen müssen sich dann zunächst um die Beerdigung kümmern und die Kosten tragen. Tun Sie das nicht, springt die Gemeinde ein und holt sich das Geld von ihnen zurück. Die Bestattungspflichtigen können sich dann wiederum an den Erben wenden, um sich die Kosten erstatten zu lassen.

Erbe ausschlagen – wann Sie trotzdem zahlen

Wer als Erbe Bestattungskosten umgehen will, kann das Erbe ausschlagen. Das garantiert Ihnen aber noch nicht, dass Sie auch wirklich nicht zahlen müssen. Denn schlagen alle Erben ihr Erbe aus, veranlasst wieder die Gemeinde die Bestattung – und verlangt das Geld von engen Angehörigen wie Partner und Kindern zurück. Nur wenn Sie keine ausreichenden finanziellen Mittel haben, können Sie beim Sozialamt die Übernahme der Beerdigungskosten beantragen.

Beerdigungskosten erstatten lassen

Hat ein Dritter den Tod eines Menschen verursacht, bleiben die Erben nicht zwingend auf den Bestattungskosten sitzen, denn sie können eine Erstattung vom Verursacher verlangen. Das BGB sieht eine rechtsverbindliche Ersatzpflicht vor.

Verwendete Quellen
  • gesetze-im-internet.de: "§ 1968 Beerdigungskosten"
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