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Testament schreiben: Formulierungen müssen präzise sein | Gerichtsurteil


Präzise formulieren
Das bedeutet der Begriff "Barvermögen" im Testament

Von dpa
Aktualisiert am 07.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Erbe regeln: Viele Ehepaare greifen dafür auf das Berliner Testament zurück.Vergrößern des BildesTestament: Bei Ungenauigkeiten muss im Zweifel das Gericht entscheiden. (Quelle: Christin Klose/dpa)
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Bei der Erstellung eines Testaments sollten Sie so genau wie möglich vorgehen. Denn schon kleinste Ungenauigkeiten könnten anders ausgelegt werden, als sie gemeint sind.

Wer genaue Vorstellungen davon hat, was mit seinen Vermögenswerten nach dem eigenen Tod passieren soll, hält das im Idealfall in einem Testament fest. Damit es nach dem Ableben nicht den Gerichten überlassen bleibt, den eigenen Willen zu deuten, sollten die Formulierungen präzise getroffen sein. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hin.

In dem konkreten Fall hatte ein Mann in sein Testament geschrieben, er wolle, dass eine bestimmte Frau sein "Barvermögen" erhalte. Das restliche Erbe sollte auf den rechtmäßigen Erben übergehen.

Was bedeutet "Barvermögen"?

Nach dem Tod des Testierenden stritten sich der Erbe und die mit dem Bargeld bedachte Frau darüber, ob mit dem Wort "Barvermögen" nur die wenigen Scheine und Münzen gemeint waren, die der Mann noch in seiner Geldbörse und zu Hause aufbewahrt hatte, oder auch seine Bankguthaben. Das Gericht musste entscheiden – und tat es auch.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts schließe der Begriff "Barvermögen" oder "Bargeld" in der heutigen Zeit des überwiegend bargeldlosen Zahlungsverkehrs nicht nur physisch vorhandene Scheine und Münzen ein.

Die Bedeutung von "bar" hat sich verändert

Vielmehr zählten auch die bei Banken befindlichen und sofort verfügbaren Gelder dazu – also etwa das Geld auf Girokonten. Denn durch die vermehrte Kartenzahlung habe sich die Verkehrsanschauung des Begriffs "bar" verschoben.

Was der Begriff nach Ansicht des Gerichts ausdrücklich nicht meint, sind etwa Wertpapiere, die in einem Depot liegen. Sollen diese vermacht werden, müssen Testierende sie mit dem Wort "Kapitalvermögen" benennen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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