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Was kostet ein Testament?

Von t-online, mak

Aktualisiert am 03.09.2022Lesedauer: 4 Min.
Γ„ltere Frau schreibt (Symbolbild): Ein Testament muss immer handschriftlich verfasst sein.Vergrâßern des BildesΓ„ltere Frau schreibt (Symbolbild): Ein Testament muss immer handschriftlich verfasst sein. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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Ein Testament regelt Ihren letzten Willen. Kostenlos ist das aber nicht. Wir zeigen Ihnen, welche GebΓΌhren beim Verfassen eines Testaments fΓ€llig werden.

Wenn Sie ein Testament aufsetzen mΓΆchten, haben Sie grundsΓ€tzlich zwei Wege zur Auswahl: Entweder Sie verfassen es eigenstΓ€ndig – oder mithilfe eines Notars. Beides hat sowohl Vor- als auch Nachteile. WΓ€hrend Sie sich bei einem eigenstΓ€ndig verfassten Testament um die genauen juristischen Regelungen selbst kΓΌmmern mΓΌssen, fallen bei einem Notar deutlich hΓΆhere Kosten an.

Doch wie hoch sind sie eigentlich? Und welche Kosten kommen bei einem eigenstÀndig verfassten Testament auf mich zu? t-online gibt Ihnen einen Überblick.

Was kostet ein selbstverfasstes Testament?

Sie kânnen Ihren letzten Willen selbst zu Papier bringen, das heißt: ohne Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt. Für das eigentliche Verfassen kommen dann keine Kosten auf Sie zu. Ein solches Testament birgt ein hâheres Risiko, dass es zu Erbstreitigkeiten kommt (siehe unten, Abschnitt "Kosten für Erben").

Und: Ganz kostenlos ist ein selbstverfasstes Testament auch nicht, denn Sie kΓΆnnen ein Testament noch von einem Notar beglaubigen lassen. Dieser prΓΌft, ob die Unterschrift unter einem Testament echt ist.

FΓΌr diese Beurkundung verlangt der Notar 0,25 Prozent der vollen NotargebΓΌhr – maximal darf er 130 Euro fordern. Folgende Tabelle gibt Aufschluss darΓΌber, wie hoch die NotargebΓΌhren fΓΌr die Beglaubigung bei verschiedenen Nachlasswerten sind:

Nachlasswert Beglaubigung von Notar
10.000 Euro 18,75 Euro
25.000 Euro 28,75 Euro
50.000 Euro 41,25 Euro
250.000 Euro 130 Euro

Das kostet eine Testamentshinterlegung

Wenn Sie das Testament beglaubigen lassen, lΓ€sst der Notar dies auch beim Amtsgericht hinterlegen. Das kostet Sie einmalig 75 Euro. Hinzu kommen noch 15 Euro als Einmalzahlung. Diese werden fΓΌr den Eintrag im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer fΓ€llig.

Wichtig: Ein beglaubigtes Testament kΓΆnnen Sie nicht zurΓΌckrufen – Sie mΓΌssen ein neues erstellen. In diesem Fall werden dann auch nochmals die Kosten fΓΌr Beglaubigung und Hinterlegung fΓ€llig.

Lassen Sie das Testament nicht beglaubigen, kΓΆnnen Sie entscheiden, ob Sie das Testament hinterlegen mΓΆchten. Dann werden sowohl die 75 Euro fΓ€llig, als auch 18 Euro fΓΌr den Eintrag im Testamentsregister.

Wichtig: Wenn Sie das Testament Γ€ndern mΓΆchten, mΓΌssen Sie es zurΓΌckverlangen. Hinterlegen Sie es erneut, werden die Kosten nochmals fΓ€llig (siehe Abschnitt "Testament widerrufen").

Was kostet ein Testament beim Notar?

Wenn Sie ein Testament mithilfe eines Notars verfassen mΓΆchten, richten sich die Kosten dafΓΌr nach der HΓΆhe des Nachlasswertes, dem sogenannten GeschΓ€ftswert. Es gilt: je wertvoller der Nachlass, desto hΓΆher die Notarkosten.

Außerdem hΓ€ngt die GebΓΌhr von der Art des Testaments ab. So kΓΆnnen Sie ein Einzeltestament anfertigen, ein gemeinschaftliches, etwa gemeinsam mit Ihrem Ehepartner, oder einen Erbvertrag. Bei einem Einzeltestament wird die volle NotargebΓΌhr einfach fΓ€llig – bei einem gemeinschaftlichen Testament oder einem Erbvertrag die doppelte Summe.

Festgeschrieben sind die Kosten im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Daher liegen sie auch ΓΌberall fΓΌr denselben GeschΓ€ftswert gleich hoch.

Nachlasswert Einzeltestament Gemeinschaftliches Testament
10.000 Euro 75 Euro 150 Euro
25.000 Euro 115 Euro 230 Euro
50.000 Euro 165 Euro 330 Euro
250.000 Euro 535 Euro 1.070 Euro

Gut zu wissen: Wenn Sie ein Testament mithilfe eines Notars anfertigen, beglaubigt er auch die Echtheit Ihrer Unterschrift. Die Kosten hierfΓΌr sind aber in den Notarkosten enthalten.

Diese Zusatzkosten kommen beim Notar auf Sie zu

Ein Notar lΓ€sst das Testament ebenfalls beim Nachlassgericht hinterlegen. Diese Verwahrung kostet Sie pauschal 75 Euro. Hinzu kommen noch 15 Euro als Einmalzahlung. Diese werden fΓΌr den Eintrag im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer fΓ€llig.

Gut zu wissen: Sie kΓΆnnen ein Testament auch mithilfe eines Rechtsanwalts anfertigen. Dieser berΓ€t Sie zu den genauen Formulierungen, auch steuerliche Fragen kann ein Anwalt beantworten. Allerdings kΓΆnnen die Kosten hierfΓΌr bisweilen deutlich hΓΆher als die Notarkosten sein – und die Kosten fΓΌr Beglaubigung und Hinterlegung kommen zusΓ€tzlich hinzu.

Testament Γ€ndern: Wie viel kostet das?

Sie kΓΆnnen ein Testament jederzeit Γ€ndern. Die Kosten dafΓΌr hΓ€ngen davon ab, ob es privatschriftlich oder beim Notar verfasst wurde.

Wer sein privatschriftliches Testament Γ€ndern mΓΆchte, hat mehrere MΓΆglichkeiten, die kostenlos sind. Sie kΓΆnnen das Testament zum Beispiel durch einen Zusatz ergΓ€nzen, der aber unbedingt unterschrieben werden sollte. Alternativ kann man auch eine ErgΓ€nzungsurkunde anfertigen. Eine andere MΓΆglichkeit ist es, ein neues Testament aufzusetzen, in dem steht, dass die vorangegangene Urkunde unwirksam ist.

Wenn Sie ein notarielles Testament Γ€ndern mΓΆchten, ist das komplizierter. Denn Sie (bzw. Ihr Notar) mΓΌssen es aus der Verwahrung beim Nachlassgericht zurΓΌckfordern. Damit widerrufen Sie es, so wird es ungΓΌltig.

Wollen Sie ein neues Testament beim Notar erstellen, werden erneut die Notarkosten fΓ€llig. Dasselbe gilt auch, wenn Sie es mithilfe eines Anwalts erstellen mΓΆchten. Auch die Hinterlegung kostet wieder 75 Euro, und fΓΌr den Eintrag ins Zentrale Testamentsregister zahlen Sie erneut.

Welche Kosten kommen auf die Erben zu?

Nicht nur den Erblasser kostet das Vererben – auch auf die Erben kommen einige Kosten zu, die sich meist nach dem Nachlasswert richten. Eine Übersicht:

TestamentserΓΆffnung: Wenn das Testament erΓΆffnet wird, kostet das 100 Euro. Dazu kΓΆnnen noch Portokosten oder andere Auslagen kommen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Erbschein: Bei der HΓΆhe der GebΓΌhren fΓΌr einen Erbschein handelt es sich nicht um einen festgesetzten prozentualen Wert, sondern um eine Staffelung. Hier hΓ€ngt die HΓΆhe ebenso vom Nettonachlasswert ab.

Testamentsvollstrecker: Hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker angeordnet, mΓΌssen die Erben ebenfalls die Kosten hierfΓΌr tragen – sofern nichts anderes geregelt wurde.

Rechtsstreit: Bei einem Rechtsstreit um die RechtmÀßigkeit eines Testaments mΓΌssen die Beteiligten ebenfalls mit hohen Kosten rechnen, zum Beispiel fΓΌr AnwΓ€lte. Hier spricht man vom sogenannten Prozesskostenrisiko, also wie hoch die Kosten eines mΓΆglichen Erbstreits sind. Die HΓΆhe des Risikos hΓ€ngt vom GeschΓ€ftswert ab. GrundsΓ€tzlich kommt es eher bei selbstverfassten Testamenten zu Streitigkeiten – wegen unklarer Formulierungen oder Formfehlern. Lesen Sie hier, was Sie beim Verfassen beachten sollten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • erbrechtsinfo.com
  • advocado.de
  • notar-darmstadt.de
  • ndtv-info.de
  • anwalt.org
  • immoverkauf24.de
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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