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Heizöl, Pellets, Flüssiggas: Wann fließt der 2.000 Euro-Zuschuss?


Wann kommen die 2.000 Euro für Öl, Pellets und Flüssiggas?


12.03.2023Lesedauer: 2 Min.
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Ölheizung in einer Privatwohnung (Symbolbild): Der Bund stellt 1,8 Milliarden Euro für private Haushalte bereit, die mit Öl, Holzpellets, Flüssiggas oder Kohle heizen.
Ölheizung in einer Privatwohnung (Symbolbild): Der Bund stellt 1,8 Milliarden Euro für private Haushalte bereit, die mit Öl, Holzpellets, Flüssiggas oder Kohle heizen. (Quelle: IMAGO/Wolfgang Maria Weber)
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Beschlossen wurde sie schon Mitte Dezember, doch die Entlastung für Heizöl-Kunden lässt weiter auf sich warten. Woran es aktuell noch hakt.

Fast vier Monate ist es her, dass sich die Ampelkoalition auf Hilfen für Haushalte geeinigt hat, die mit Öl, Holzpellets, Kohle oder Flüssiggas heizen. Doch in fast allen Bundesländern ist noch immer kein Geld geflossen. Dabei könnten es die Betroffenen gut gebrauchen.

"Da kriegt man erst mal einen Schreck, wenn sich der Preis mehr als verdoppelt hat", sagt Herbert Frauenberger dem MDR-Fernsehen. Er ist Betreiber einer Kochschule im thüringischen Ebenheim und nutzt Flüssiggas zum Heizen und für Warmwasser. Er wisse nicht, wie es nun weitergehen solle. "Noch dazu, wo andere Kosten eben auch steigen."

Woran liegt es also, dass die Entlastung auf sich warten lässt? Kurz gesagt: weil sich Bund und Länder noch nicht einig sind. Letztere sollen für die Auszahlung zuständig sein, doch es gibt noch Streit über einzelne Bedingungen – etwa um die Frage, welche Referenzpreise den Hilfen zugrunde liegen sollen.

Zuschuss für Heizöl: Das sind die Voraussetzungen

Erst wenn alle Unklarheiten beseitigt sind, können Haushalte die Hilfen beantragen. Welche Voraussetzungen sie dafür erfüllen müssen, steht aber schon fest. Den Zuschuss können Sie erhalten, wenn

  • Sie zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 Heizöl, Holzpellets, Kohle oder Flüssiggas gekauft
  • und mindestens doppelt so viel wie im Vorjahr dafür gezahlt haben.

Bis zu 2.000 Euro Entlastung sind drin

Der Bund übernimmt dann 80 Prozent der Kosten, die oberhalb der Verdopplung liegen. Die Untergrenze liegt bei 100 Euro, die Obergrenze bei 2.000 Euro. Dem Antrag müssen Sie auch Ihre Brennstoffrechnung und einen Zahlungsnachweis beilegen, etwa einen Kontoauszug. Bei Wohngebäuden mit mehreren Parteien muss sich der Vermieter um die Hilfen kümmern und sie an die Mieter weitergeben.

In einem Bundesland gibt es bereits eine Entlastung für Haushalte, die mit Öl und Co. heizen: Zwei Wochen vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus hat Berlin das Antragsverfahren für eine eigene Heizkostenhilfe gestartet.

Damit Haushalte eine Erstattung erhalten, müssen Sie dort im Jahr 2022 für den Liter Heizöl mindestens 1,21 Euro pro Liter bezahlt haben, für Flüssiggas 99 Cent. Bei Pellets gilt pro Kilogramm ein Mindestwert ab 0,41 Euro pro Kilogramm, bei Kohle liegt er über 17 Cent. Und: Berlin bezuschusst bereits ab 70 Prozent Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr – nicht erst ab einer Verdopplung.

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Verwendete Quellen
  • mdr.de: "Heizölkunden warten auf Entlastung"
  • chip.de: "Heizöl-Rückerstattung startet bald: Wie viel Geld Ihnen zusteht"
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