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VDI-Richtlinie: So erkennen Sie gesundheitsgefährdende Gerüche


Neue Richtlinie
Gerüche kann man künftig objektiv bewerten

Von t-online, jb

29.07.2025 - 14:26 UhrLesedauer: 2 Min.
Gestank: Ein unangenehmer Geruch kann zu einem Gesundheitsrisiko werden. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Gestank (Symbolbild): Ein unangenehmer Geruch kann zu einem Gesundheitsrisiko werden. (Quelle: nicoletaionescu/getty-images-bilder)
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Eine neue Richtlinie hilft, ekelerregende Gerüche objektiv zu bewerten – und schützt so Verbraucher vor Gesundheitsgefahren.

Gerüche können belasten oder sogar krank machen. Doch wann genau wird ein Geruch zur Gefahr? Eine neue Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) soll helfen, das künftig objektiv zu beurteilen. Sie bietet erstmals eine standardisierte Methode, um ekelerregende oder Übelkeit hervorrufende Gerüche systematisch zu messen.

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Für Verbraucher wäre das eine Erleichterung: Beschwerden über Gerüche könnten künftig nicht mehr als "subjektiv" abgetan, sondern müssten ernsthaft geprüft werden.

Geruchsbelastung kann gemessen werden

Die Bewertung von Gerüchen erfolgt dem VDI zufolge in mehreren Schritten. Zunächst messen Fachleute die Gerüche direkt vor Ort, beispielsweise mithilfe sogenannter Fahnenmessungen. Dabei gehen geschulte Personen bestimmte Routen rund um den Erzeuger des Geruchs ab und protokollieren, wo und wie stark der Geruch wahrnehmbar ist.

Ergänzt wird das durch Fragebögen, in denen die Betroffenen bewerten, wie unangenehm oder ekelerregend ein Geruch empfunden wird. Die Ergebnisse werden anschließend mathematisch ausgewertet und mit festgelegten Schwellenwerten verglichen. Wird ein kritisches Ekelpotenzial überschritten, gilt der Geruch als gesundheitsgefährdend.

Warum ist die Richtlinie wichtig?

Die neue Richtlinie schafft erstmals eine rechtlich belastbare Grundlage. Wenn ein Geruch als gesundheitsgefährdend eingestuft wird, müssen Behörden und Betreiber reagieren. In der Praxis kann das verschiedene Folgen haben – etwa technische Nachrüstungen, strengere Auflagen oder im Extremfall sogar die Schließung eines Betriebs.

So wurde etwa eine Pilzzuchtanlage stillgelegt, weil der dort entstehende Geruch bei Anwohnern Übelkeit und gesundheitliche Beschwerden auslöste. Für Betroffene bedeutet das: Ihre Beschwerden bekommen mehr Gewicht und können nicht mehr als reine Empfindung abgetan werden.

Einspruch noch möglich

Zwar ist die Regel VDI 3940 Blatt 6 bereits veröffentlicht. Doch bis zum 28. Februar 2026 läuft noch eine Einspruchsfrist. In dieser Zeit können noch Stellungnahmen von Fachausschüssen eingereicht werden. Danach wird entschieden, ob die Richtlinie in endgültiger Fassung wirksam wird und somit rechtsverbindlich ist. Schon jetzt gilt sie jedoch als wichtiger Schritt für mehr Transparenz und Schutz im Umgang mit belastenden Gerüchen.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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