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Neue Regeln für Hausbesitzer in 2015


Bauen
Das ändert sich für Hausbesitzer in 2015

Von dpa-tmn
19.12.2014Lesedauer: 3 Min.
Bis Ende 2015 müssen viele Dachböden noch gedämmt werden.Vergrößern des BildesBis Ende 2015 müssen viele Dachböden noch gedämmt werden. (Quelle: Hornbach)
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Für Hausbesitzer bringt 2015 einige Neuerungen, deren Umsetzung unter Umständen ganz schön ins Geld gehen kann. Einige Verordnungen treten direkt zum Jahresbeginn in Kraft, andere Maßnahmen müssen erst im Laufe des Jahres umgesetzt werden. Die meisten Änderungen sollen langfristig allerdings Geld und vor allem Energie sparen.

Ab erstem Januar gilt eine Austauschpflicht für Heizungen, die älter als 30 Jahre sind. Das betrifft schon zum Jahreswechsel alle Öl- und Gas-Standardheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden. Im Laufe des Jahres müssen dann entsprechend die Heizungen ausgetauscht werden, die vor 1986 eingebaut wurden. Die Pflicht zum Heizkesseltausch gilt jedoch nicht für Brennwert- oder Niedertemperaturkessel. Auch Hauseigentümer, die seit mindestens Februar 2002 in Häusern mit 30 Jahre alten Heizungen wohnen, sind von der Austauschpflicht ausgenommen.

Alte Kaminöfen müssen raus

Bei alten Kamin- oder Kachelöfen wird es ebenfalls Zeit für einen Austausch. Öfen, die vor 1975 eingebaut wurden, müssen ab Januar bestimmte Grenzwerte einhalten oder mit einem Staubfilter ausgerüstet werden. Liegt der Feinstaubausstoß über 0,15 Gramm pro Kubikmeter (g/m³) und die Kohlenmonoxid-Emissionen höher als 4 g/m3, muss der Ofen nachgerüstet oder stillgelegt werden. Das betrifft immerhin zwischen 150.000 und 200.000 Öfen. Ob ein Ofen betroffen ist, kann man beim Schornsteinfeger erfragen oder beim .

Rauchmelderpflicht in Hessen und Baden-Württemberg

In einigen Bundesländern endet zum neuen Jahr zudem die Übergangsfrist für das Anbringen von Rauchmeldern. Ab 2015 müssen auch alle Bestandsgebäude in Baden-Württemberg und Hessen mit Brandmeldern ausgestattet sein. Laut Vorschrift sollen alle Schlafräume und Flure, die als Fluchtweg dienen, mit jeweils einem Brandmelder ausgerüstet sein. Für das Anbringen der Geräte in Mietwohnungen sind die Hausbesitzer zuständig, allerdings müssen in Hessen die Mieter die Wartung übernehmen. Was man beim Installieren beachten sollte und welche Rauchmelder sinnvoll sind.

Pflicht zum Dämmen der obersten Geschossdecke

Bis Ende des Jahres haben Hausbesitzer noch Zeit, in unbeheizten Dachräumen die oberste Geschossdecke oder das ganze Dach zu dämmen. Das schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 vor. Ausgenommen sind auch hier Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die seit mindestens 1. Februar 2002 selbst darin wohnen.

Bußgeld für fehlenden Energiekennwert

In der EnEV 2014 ist auch festgelegt, dass Immobilienanzeigen Kennzahlen zum Energieverbrauch des Gebäudes enthalten müssen. Das gilt zwar schon seit Mai 2014, ab 1. Mai 2015 drohen säumigen Inserenten auch Bußgelder. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Verkäufer und Vermieter müssen das Baujahr des Hauses, den Energieträger der Heizung, den Endenergiekennwert aus dem Energieausweis und die Art des Ausweises nennen. Wurde der Energieausweis für das Gebäude nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt, muss zusätzlich in dem Inserat die im Ausweis aufgeführte Effizienzklasse veröffentlicht werden.

Mit diesen Informationen soll der potenzielle Käufer oder Mieter eine konkrete Vorstellung vom Energieverbrauch des Gebäudes bekommen. Wer die Kennzahlen nicht im Inserat nennt, begeht laut Verband Privater Bauherren eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld bestraft werden kann. Das gelte aber nur für kommerzielle Anzeigen. Wer seine Immobilie per Aushang im Supermarkt inseriert, darf darauf verzichten.

Energielabel für Heizungen

Dazu werden weitere EU-Energielabel eingeführt, die nicht nur für Hausbesitzer interessant sind. Ab 26. September 2015 gibt es beispielsweise für Heizungen und Warmwasserbereiter ein Effizienzlabel mit den Buchstabenklassen A++ bis G und Mindestanforderungen zum Energieverbrauch. Außerdem ist ab dem 1. Januar 2015 das EU-Energielabel im Online-Handel Pflicht. Bisher waren die Angaben zur Energieeffizienz nur in Textform vorgeschrieben. Ab 2015 muss das Label bei Kühl- und Klimageräten, Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Geschirrspülern, Fernsehern, Staubsaugern, Lampen und Leuchten direkt neben dem Verkaufspreis genannt und als digitales Bild angeboten werden. Darauf weist das Klimaschutz-Portal co2online.de hin.

Vorgaben für Dunstabzüge, Backöfen und Kaffeemaschinen

Neu ist auch das EU-Energielabel für Dunstabzugshauben in Küchen. Die Effizienzklassen reichen von A bis G. Bessere Geräte können bereits ein Label mit A+ bis F tragen. Ab Februar dürfen Dunstabzugshauben der Klasse G nicht mehr verkauft werden. Für Backöfen gelten ab Januar neue Energieeffizienzklassen: von A+++ bis D. Ab 20. Februar dürfen neue Backöfen der Klasse D und die schlechtesten der Klasse C nicht mehr verkauft werden. Neue Kaffeemaschinen müssen ab Januar über eine Abschaltautomatik verfügen. Zum Vorwärmen oder Warmhalten sind je nach Technik nur noch fünf bis 60 Minuten erlaubt.

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