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Neue EU-Vorgaben: Solardachpflicht und Sanierungspflicht für Hausbesitzer


Neue EU-Vorgaben
Kommt die Sanierungspflicht für Hausbesitzer?

Von dpa, jb

Aktualisiert am 11.12.2023Lesedauer: 3 Min.
Beheizte HäuserVergrößern des BildesUnterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich im Kampf gegen den Klimawandel auf strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden geeinigt. (Quelle: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)
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Ineffiziente Gebäude sollen laut EU in den kommenden Jahren umfangreich saniert werden. Was bedeutet das für Hausbesitzer?

Die EU muss die auferlegten Klimaziele einhalten. Damit das auch klappt, haben sich die Unterhändler des Europaparlaments sowie der EU-Staaten getroffen und beschlossen, dass Gebäude jetzt energieeffizienter werden müssen.

Zwei Ergebnisse der Verhandlungen sehen eine Renovierungs- beziehungsweise Sanierungspflicht für Gebäude vor. Konkret: Der Energieverbrauch von Wohngebäuden soll bis 2030 im Schnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. Bei Nicht-Wohngebäuden – beispielsweise Lagerstätten –, müssen 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 renoviert werden.

Werde ich gezwungen, mein Haus zu sanieren?

Einen derart harter Sanierungszwang, wie noch vor einigen Monaten angedacht, wird es allerdings nicht geben. Die Vorgabe der EU ist ein übergeordnetes Ziel. Sprich: Auch wenn bereits gut isolierte Gebäude auf einen noch besseren Standard gehoben werden, trägt das dazu bei, dass die Ziele erreicht werden. Schlecht isolierte Häuser stehen also bei Weitem nicht mehr so stark im Fokus wie ursprünglich vorgesehen. Gut die Hälfte der Einsparungen soll aber durch die Renovierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden.

Wie teuer wird das Vorhaben?

Der Eigentümerverband Haus & Grund teilte auf Anfrage unter Berufung auf Zahlen der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE e.V.) von 2022 mit, die 15 Prozent der ineffizientesten Gebäude in Deutschland entsprächen etwa 2,3 Millionen Ein- und Zweifamilienhäusern sowie 0,1 Million Mehrfamilienhäusern. Bereits für eine Teilmodernisierung dieser Gebäude könnten rund 17 Milliarden Euro pro Jahr fällig werden.

Die Wirtschaft sieht in dem nun gefundenen Kompromiss aber auch deutlich bessere Möglichkeiten, direkt ganze Wohnblocks zu sanieren. Wenn zeitgleich eine größere zusammenhängende Zahl von Wohnungen und Häusern renoviert werde, könnten sogenannte Skaleneffekte eintreten, teilte der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie mit. Dadurch könnten die durchschnittlichen Kosten pro Wohneinheit sinken.

Nach Angaben der EU-Kommission müssen zudem Anreize für Renovierungen geboten werden, die auf schutzbedürftige Kunden und Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz ausgerichtet sind. Wie viel Geld für solche Anreize bereitgestellt wird, ist noch unklar. Darüber hinaus müssen die EU-Staaten laut Kommission Mieter vor Zwangsräumungen schützen, die etwa auf unverhältnismäßige Mieterhöhungen nach einer Renovierung folgen könnten.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Nach Angaben des EU-Parlaments können etwa landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude von den neuen Vorschriften ausgenommen werden. Gleiches gilt für Bauwerke, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind. Auch Kirchen und andere Gotteshäuser können demnach von den Vorgaben ausgenommen werden. Die EU-Kommission teilte mit, dass die EU-Staaten beispielsweise auch Ferienhäuser von den Verpflichtungen befreien können.

Welche weiteren Maßnahmen wurden beschlossen?

  • Bis 2040 sollen keine Öl- oder Gasheizungen mehr verwendet werden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus Deutschland hatte diese Heizmethoden noch bis zu 2045 erlaubt.
  • Die EU-Staaten müssen ab 2025 Subventionen für Heizungen mit fossilen Energieträgern wie Öl oder Gas einstellen. Anreize für hybride Systeme, etwa eine Kombination aus fossilem Heizen und einer Wärmepumpe, sollen aber weiterhin möglich sein.
  • Auf öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden müssen ab 2027 schrittweise Solaranlagen installiert werden, sofern das technisch, wirtschaftlich und funktionell machbar ist. Diese Solardachpflicht wird in einigen deutschen Städten und Gemeinden bereits umgesetzt. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel hier.
  • Ab 2030 dürfen nur noch Gebäude gebaut werden, die am Standort keine Treibhausgase aus fossilen Brennstoffen ausstoßen. Ausnahmen sind laut Kommission aber möglich.

Darüber hinaus sollten Hausbesitzer noch die Pflichten beachten, die ihnen mit der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes auferlegt werden. Dazu zählen beispielsweise die Wartungspflicht für bestimmte Heizungen, die Dämmpflicht für bestimmte Rohre sowie einer Pflicht, alte Heizungen nach und nach auszutauschen.

Warum gibt es Handlungsbedarf?

Das Vorhaben geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Sie hatte diesen vor knapp zwei Jahren vorgelegt, etwa weil Gebäude ihren Angaben zufolge für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich sind. Wenn Häuser besser gedämmt sind oder moderne Heizungen verwendet werden, kann das den Energiebedarf senken.

Wie geht es weiter?

Mit der Einigung sind die Pläne so gut wie abgeschlossen. Formell müssen das Parlament und die EU-Staaten der Einigung noch zustimmen. Das gilt aber als sehr wahrscheinlich, da Vertreter der beiden Parteien direkt an den Verhandlungen beteiligt sind. Es kommt nur sehr selten vor, dass nach einer solchen Einigung noch Nachforderungen gestellt werden. Die EU-Staaten müssen die Richtlinie danach noch in nationales Recht umsetzen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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