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Afrikanisches Lampenputzergras darf nur noch bedingt verkauft werden


Nur noch sterile Sorten
Afrikanische Lampenputzergras: EU verbietet bestimmte Arten

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 12.10.2017Lesedauer: 2 Min.
Afrikanisches Lampenputzergras darf nur noch bedingt verkauft werdenVergrößern des BildesSterile Formen des Afrikanischen Lampenputzergrases sind vom Verbot nicht betroffen. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn-bilder)
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Hobbygärtner aufgepasst: Zum Schutz der Natur hat die EU kürzlich ihre Liste der invasiven Arten erweitert – unter anderem um das Afrikanische Lampenputzergras, auch als Federborstengras der Art Pennisetum setaceum bekannt. Das bedeutet teilweise ein Verkaufs- und Haltungsverbot.

Das beliebte Federborstengras der Art Pennisetum setaceum darf seit kurzem nicht mehr verkauft werden. Es gibt aber Ausnahmen davon –Hobbygärtner müssen nach sterilen Sorten suchen.

Federborstengras kann einheimische Pflanzen bedrängen

Die Art Pennisetum setaceum ist unter Hobbygärtnern auch bekannt als das Afrikanische Lampenputzergras oder Rotes Lampenputzergras. Im August 2017 hat die Europäische Union diese Pflanzenart in ihre Liste der invasiven gebietsfremden Arten aufgenommen, da sie sich stark verbreiten und damit einheimischen Pflanzen Probleme bereiten kann. Das hat nun etwa ein Verbot von Verkauf, Freisetzen und Halten der Pflanze zur Folge, wie das Bundesamt für Naturschutz erläutert.

Sterile Sorten von Verbot nicht betroffen

Allerdings können Hobbygärtner beruhigt sein: Sterile Sorten dieser Art sind nicht von dem Verbot betroffen, da sie sich nicht weiter verbreiten, erläutert der Zentralverband Gartenbau (ZVG). Sie finden sich weiterhin im Handel.

Dazu zählt auch die besonders beliebte Sorte des Grases "Rubrum". Laut dem ZVG handelt es sich dabei eigentlich um einen Hybrid aus den beiden Arten Pennisetum macrostachyum und Pennisetum setaceum, es trägt daher oft die Hybridbezeichnung Pennisetum x advena. Alle Sorten mit dieser Bezeichnung sind steril.

Noch keine Maßnahmen zur Kontrolle beschlossen

Und: Kontrollen von Behörden in Privatgärten seien nicht zu erwarten, ergänzt der ZVG. Da die Art in Deutschland den Winter nicht überlebt, gehe hierzulande auch keine akute Gefahr für die biologische Vielfalt von ihr aus. Das Bundesamt für Naturschutz verweist auf die Zuständigkeit der jeweiligen Landesbehörden, die Managementmaßnahmen insbesondere für die neu gelisteten Arten noch erarbeiten müssten.

Die Liste invasiver gebietsfremder Tier- und Pflanzarten umfasst seit August 48 Einträge, elf davon sind neu hinzugekommen.

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