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Schweiz verbietet Kirschlorbeer-Hecken – bald auch in Deutschland?


Invasive Art
Wird diese Pflanze bald in Deutschland verboten?

Von t-online, trf

Aktualisiert am 15.03.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 135417172Vergrößern des Bildes
Kirschlorbeer: Der dichte Wuchs der Pflanze bietet idealen Sichtschutz – aber die Umwelt leidet. (Quelle: McPHOTO/H.-R. Mueller via www.imago-images.de/imago)

Der Kirschlorbeer ist als Hecke in vielen deutschen Vorgärten zu finden. In der Schweiz wird er jetzt verboten – aus einem wichtigen Grund.

Ab dem 1. September wird der Kirschlorbeer, auch bekannt als Lorbeerkirsche, in der Schweiz verboten. Die Pflanze ist auch in vielen deutschen Vorgärten zu finden und wegen ihrer immergrünen Blätter und ihrer blickdichten Hecke sehr beliebt.

Grund für das Verbot ist der Umweltschutz. Denn der Kirschlorbeer gehört zur Gruppe der invasiven Neophyten. Laut Nabu bieten sie heimischen Tieren kaum einen Nutzen und können die einheimische Pflanzenwelt verdrängen, wie die Münchner Zeitung "Merkur" berichtet.

Der Kirschlorbeer ist eine invasive Art

Neben dem Kirschlorbeer sind auch andere invasive Pflanzen wie der Schmetterlingsstrauch und der Blauglockenbaum von diesem Verbot betroffen. Laut Schweizer Bundesrat werde der Verkauf, das Verschenken und die Einfuhr bestimmter invasiver Pflanzen verboten. Das Verbot solle dazu führen, dass gebietsfremde Pflanzen grundsätzlich nicht mehr in der Umwelt verwendet werden dürfen. Es richte sich also vor allem gegen den Verkauf und die Vermehrung dieser Pflanzen.

Pflanzen, die bereits in Schweizer Gärten wachsen, sind laut "Merkur" vom Verbot jedoch nicht betroffen. Das Ziel des Bundesrats sei es, die Einfuhr und Vermehrung weiterer invasiver Arten in die Schweiz zu verhindern.

Hierzulande noch kein Verbot

In Deutschland gebe es ebenfalls eine Liste mit zahlreichen Pflanzenarten, für die EU-weite Besitz- und Vermarktungsverbote bestehen. Der Kirschlorbeer sowie der Schmetterlingsstrauch und der Blauglockenbaum stehen momentan jedoch noch nicht auf dieser Liste.

Sie werden vom Bundesamt für Naturschutz zwar als potenziell invasiv eingestuft – aktuell lasse sich daraus jedoch kein Besitz- oder Vermarktungsverbot ableiten. Sollten diese Pflanzen in freier Natur auftreten, müsse laut Bundesamt für Naturschutz geprüft werden, ob andere heimische Arten dadurch gefährdet sein könnten.

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