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Rasenmäher Roboter: Nie unbeaufsichtigt im Garten laufen lassen


Tödliche Gefahr
Lassen Sie Mähroboter niemals unbeaufsichtigt mähen


Aktualisiert am 08.09.2024Lesedauer: 3 Min.
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Mähroboter: Die Gartenhelfer werden immer beliebter.Vergrößern des Bildes
Mähroboter: Die Gartenhelfer werden immer beliebter. (Quelle: Finn Hafemann/getty-images-bilder)

Mähroboter sind praktisch. Sie erledigen die Gartenarbeit – zumindest das Rasenmähen. Allerdings stimmt das nicht ganz. Denn bei ihrer Arbeit müssen Mähroboter beaufsichtigt werden.

Ein Mähroboter mäht automatisch den Rasen – meist in Abwesenheit des Gartenbesitzers. Dass das jedoch keine gute Idee ist, sagt sowohl der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. als auch der Deutsche Tierschutzbund. Es wird sogar vor den Gefahren, die von dem Gartenhelfer ausgehen, gewarnt.

Hohe Kosten

Ein Verbot, den Mähroboter unbeaufsichtigt seinen eigenen Rasen mähen zu lassen, gibt es nicht. Dennoch sagt Kathrin Jarosch, Pressesprecherin beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. gegenüber t-online: "Einen Mähroboter sollten Sie nicht unbeaufsichtigt losmähen lassen." Der Grund: Kommt es beim Mähen zu einem Schaden bei einer anderen Person, kann es sein, dass der Besitzer des Mähroboters für die daraus entstehenden Kosten aufkommen muss. Denn die private Haftpflichtversicherung kommt nur für den Schaden auf, wenn dieser aus Fahrlässigkeit entstehen. Handelt es sich dabei allerdings um vorsätzlich herbeigeführte Schäden, so muss der Besitzer des Mähroboters selbst für die Kosten aufkommen.

Ein Schadfall kann beispielsweise entstehen, wenn der Mähroboter von seinem geplanten Mähweg abkommt und dabei Gegenstände oder gar Menschen beschädigt. Das kann durchaus passieren, wenn etwa die vorgegebenen Markierungen beziehungsweise Eingrenzungen beschädigt werden.

Aber auch, wenn ein Gegenstand – beispielsweise der Ball des Nachbarn, der beim Spielen auf dem Rasen landet – durch den Kontakt mit dem Mähroboter beschädigt wird, muss der Besitzer des Gerätes für den entstandenen Schaden aufkommen.

Große Gefahr

Es muss aber nicht beim Sachschaden bleiben. Denn neben Gegenständen können auch Kinder und Tiere durch einen Mähroboter gefährdet werden. Das kritisiert auch Stiftung Warentest. In einem Test fuhren einige Mähroboter über die Hände und Füße krabbelnder Kinderattrappen. Im Ernstfall hätten die scharfen Klingen heftige Schnittverletzungen verursachen können, bemängelten die Tester.

Und auch bei Tieren kann es leicht zu schweren Verletzungen kommen. Beispielsweise, wenn der Hund oder die Katze das Gerät neugierig beäugen und der Mähroboter dabei über deren Pfoten fährt.

Nicht abends, nachts oder morgens laufen lassen

Das Problem mit den Haustieren kann zwar umgangen werden, indem man sie während des Mähvorgangs nicht in den Garten lässt. Bei wildlebenden Tieren wird es jedoch schwieriger. Vor allem bei Igeln ist das der Fall – und diese sind vorwiegend während der Dämmerung oder nachts aktiv. Aus diesem Grund sollten Sie Ihren Mähroboter nur tagsüber in Betrieb nehmen.

Treffen die Igel auf die Geräte, rollen sie sich zusammen – anstatt wegzulaufen. Der Mähroboter touchiert die Tiere dann, sodass es zu Schnittverletzungen an der Schnauze oder den Füßen kommen kann. Davor warnt auch der Deutsche Tierschutzbund. Laut Tierschutzbund-Expertin Katrin Pichl trennen die Mähroboter die Stacheln, Hautschichten oder gar Gliedmaßen der kleinen Tiere komplett ab.

Tierschützer und Wissenschaftler fordern, den Einsatz von Mährobotern deshalb deutlich zu beschränken. "Ein Nachtfahrverbot für Mähroboter ist das Allermindeste", sagt Corinna Hölzel vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) der Deutschen Presse-Agentur. "Noch besser wäre es, ganz auf Mähroboter zu verzichten."

Und die Hersteller?

Viele Hersteller haben ihre Produkte mit zahlreichen Sicherheitsfunktionen ausgestattet, sodass es selten zu derartigen Personen-, Tier- oder Sachschäden kommen kann. Aus diesem Grund ist auch in den meisten Betriebsanleitungen der Mähroboter angemerkt, diese nicht unbeaufsichtigt fahren zu lassen. Schließlich kann es immer wieder zu vereinzelten schwerwiegenden Vorfällen kommen.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Anfrage an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
  • Mit Material von der Nachrichtenagentur dpa
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