Wenn Gebäudeteile oder die gesamte Innenraumluft dauerhaft zu feucht sind, haben die gesundheitsschädlichen Schimmelsporen beste Bedingungen zum Ausbreiten.
Überblick
- Schimmel kann Krankheiten verursachen
- Zu viel Feuchtigkeit begünstigt Schimmel in der Wohnung
- Baumängel können Schimmelbildung begünstigen
- Begünstigt nachträgliches Dämmen Schimmelbildung?
- Im Winter besonders aufmerksam sein
- Ab 60 Prozent Luftfeuchtigkeit droht Schimmel in der Wohnung
- Kalte Innenräume sind anfällig für Schimmelbildung
- Schimmelentferner bei Stiftung Warentest
- Bei starkem Schimmelbefall kann nur der Fachmann helfen
- Schimmel ist nicht automatisch Grund für eine Mietminderung
Schimmel in der Wohnung kann viele Ursachen haben: undichte Wasserleitungen, Bau- oder Sanierungsmängel oder falsches Heizen und Lüften. Wie hoch die Luftfeuchtigkeit maximal sein darf und wie Sie Schimmel effektiv vorbeugen und bekämpfen können.
Schimmel kann Krankheiten verursachen
Eine hohe Konzentration an Schimmelsporen in der Luft kann – vor allem bei empfindlichen Menschen und Allergikern – Atembeschwerden, Reizhusten und sogar Asthma auslösen. Selbst Infektionen werden von den schädlichen Pilzen verursacht. Darum ist es wichtig, Schimmel schnell und dauerhaft zu entfernen.
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Zu viel Feuchtigkeit begünstigt Schimmel in der Wohnung
Um sich auszubreiten, brauchen Schimmelsporen eine feuchte Umgebung. Mögliche Ursachen gibt es viele – vom falschen Lüften bis zu Konstruktionsfehlern beim Bau. Manchmal ist der Grund offensichtlich: Wenn sich die schimmelige Stelle neben einer Wasserleitung oder direkt an einer Duschwanne befindet, ist wahrscheinlich eine Wasserleitung undicht und eine Reparatur kann das Feuchtigkeitsproblem beheben.
Baumängel können Schimmelbildung begünstigen
Häufig sind es aber auch Baumängel, welche zunächst das Eindringen von Feuchtigkeit und in der Folge Schimmelbildung begünstigen. Neuralgische Punkte sind vor allem sämtliche Abschlüsse von Anbauten und Bauelementen mit der Fassade. Wenn hier nicht fachgerecht gearbeitet wird, tritt später zum Beispiel im Bereich der Balkontür oder des Fensters ein Schimmelproblem auf. Achten Sie daher besonders im Frühling auf Schimmel.
Begünstigt nachträgliches Dämmen Schimmelbildung?
Ein häufiger Irrglaube besagt, dass eine nachträgliche Wärmedämmung Schimmelbildung begünstigt. Nicht nur, aber besonders die Innendämmung hat diesen schlechten Ruf. Laut dem Umweltinstitut München ist das Gegenteil der Fall. "Häufige Ursache für Schimmel in Wohnräumen ist fehlende oder zu schwache Wärmedämmung in Verbindung mit dem Feuchtegehalt der Raumluft", erklären die Experten.
An einer kühlen Wand schlage sich der in der Luft enthaltene Wasserdampf als Tauwasser nieder und begünstige Schimmelbildung. "Wärmedämmung der Außenwände sorgt für warme Wandflächen und verhindert derartige Feuchtigkeitsansammlungen." Zu Schimmelproblemen infolge energetischer Sanierungsmaßnahmen kommt es nur bei Planungsfehlern – etwa wenn mit der Isolierung der Gebäudehülle nicht zugleich ein durchdachtes Lüftungskonzept einhergeht. Darüber hinaus können auch Ausführungsfehler bei der Montage spätere Schimmelbildung begünstigen. Die Verbesserung der Dämmung selbst aber wirkt sogar vorbeugend.
Im Winter besonders aufmerksam sein
Besonders Ecken des Raumes, Nischen und Stellen rund um das Fenster sind im Winter anfällig, zählt die Verbraucherzentrale Bremen auf. Auch hinter Fußleisten und Möbeln, die dicht an Außenwänden stehen, sollte man in der kalten Jahreszeit immer mal wieder nach Flecken schauen. Insbesondere wenn sich die äußere Hauswand im Winter kühl anfühlt, denn dann kondensiert daran die wärmere und feuchte Raumluft – ein optimales Mikroklima für die Sporen entsteht.
Ab 60 Prozent Luftfeuchtigkeit droht Schimmel in der Wohnung
Bewohner können selbst viel dazu beitragen, dass Schimmel gar nicht erst entsteht, indem sie den Feuchtigkeitsgehalt der Innenraumluft regulieren und ausreichend lüften. "Ein Hygrometer, das die Raumluftfeuchte misst, ist dabei hilfreich", empfiehlt Lutz Hörnig, Energieberater der Verbraucherzentrale (VZ) Sachsen. Solche Geräte kosten je nach Ausführung meist zwischen 10 und 30 Euro. "Als Faustregel gilt, dass die Marke von 60 Prozent Luftfeuchtigkeit nur kurzzeitig überschritten werden sollte."
In vielen sanierten Häusern und Wohnungen braucht man sich ums richtige Lüften gar nicht mehr selbst zu kümmern. Dort sorgt dann eine zentrale Lüftungsanlage dafür, dass die Innenraumluft regelmäßig ausgetauscht und feuchte Luft nach draußen abtransportiert wird. In allen anderen Fällen empfiehlt Energieberater Hörnig mehrmals tägliches Stoßlüften. Dabei werden zwei gegenüberliegende Fenster weit geöffnet. Der entstehende Luftzug sorgt für einen besonders schnellen Austausch der Innenraumluft. Diese Tipps sollten Sie beim Lüften beachten.
So lüftet man zum einem regelmäßig die zu hohe Luftfeuchtigkeit weg, zum anderen vermeidet man, dass diese sich an den kalten Wänden als Kondenswasser absetzt. Darüber hinaus kann man große Möbel zumindest in den kalten Monaten etwas von der Außenwand abrücken.
Kalte Innenräume sind anfällig für Schimmelbildung
Wichtig ist es auch, selbst wenig oder gar nicht genutzte Räume nicht zu sehr auskühlen zu lassen. Die Innentemperatur sollte nie unter 16 Grad fallen. "Die Empfehlung für Wohnräume liegt bei 19 bis 21 Grad", ergänzt Hörnig. Sonst würden zumindest im unsanierten Haus die Wände zu stark auskühlen, sodass sich daran Tauwasser und in der Folge Schimmel bilden könnte. "Hier sind übrigens gut gedämmte Häuser klar im Vorteil, da die Dämmung ein Auskühlen der Wände effektiv verhindert", bestätigt auch der sächsische Verbraucherschützer.
Schimmelentferner bei Stiftung Warentest
Für Ihr Magazin "test" hat die Stiftung Warentest 20 Mittel gegen Schimmel untersucht. Mit dabei waren alkoholhaltige Hausmittel wie Brennspiritus, aber natürlich auch diverse Schimmelentferner aus dem Einzelhandel. Viele der getesteten Mittel vernichteten die bestehenden Schimmelsporen recht ordentlich. Insbesondere alkoholhaltige Mittel fielen positiv auf.
Eher abzuraten sei demnach von Mitteln, die Natriumhypochlorid (Chlorbleiche) enthalten. Der Stoff bekämpfe nicht nur die schädlichen Sporen, sondern belaste auch die Atemwege. Außerdem verfärbe Chlorbleiche empfindliche Wandbeläge, ergänzt die VZ Nordrhein-Westfalen, die im Januar 2013 selbst 17 Anti-Schimmel-Mittel getestet hatte. Bei der Anwendung sämtlicher Mittel sollte man generell Schutzkleidung tragen. Vermeiden Sie Hautkontakt mit den aggressiven Chemikalien. Gummihandschuhe und Atemschutz sind bei der Arbeit unerlässlich.
Generell beseitigen Schimmelentferner immer nur das oberflächliche Problem und nicht die zugrunde liegende Ursache. Im Test traten teils schon nach drei Wochen wieder neue Schimmelflecken auf, teilt die Stiftung Warentest mit. Die Verbraucherzentralen raten außerdem, wenn überhaupt nur kleine Stellen auf eigene Faust zu behandeln. Ist der Schimmelfleck größer als ein halber Quadratmeter, müsse immer ein Fachmann kommen.
Bei starkem Schimmelbefall kann nur der Fachmann helfen
"Wir empfehlen Verbrauchern, den Schaden professionell beseitigen und vor allem die Ursache klären zu lassen, sonst kommt der Schimmel in den meisten Fällen schnell wieder", berichtet Energieberater Hörnig. "Nur Experten können außerdem sicherstellen, dass auch die gesundheitsschädlichen Stoffwechselprodukte des Schimmelpilzes vollständig entfernt werden."
Schimmel ist nicht automatisch Grund für eine Mietminderung
"Grundsätzlich kann der Befall von Schimmelpilzen ein Mietmangel sein", erklärt Petra Uertz vom Verband Wohneigentum. Das muss der Mieter nicht hinnehmen. "Er kann die Beseitigung der Schäden verlangen und je nach Ausmaß der Beeinträchtigung auch die Miete kürzen", betont Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Eine solche Mietminderung liegt bei maximal 20 Prozent. Doch Vorsicht: Stellt sich heraus, dass der Mieter den Schimmelbefall selbst verursacht hat, darf er die Miete nicht mindern. Die Ursache für den Pilzbefall und damit verbundene Frage der Haftung bei Schimmel kann oft nur ein ausgewiesener Experte feststellen.
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- Feuchtigkeitsschäden: Mietrecht – wer haftet bei Schimmel in der Wohnung?
Der Vermieter kann bei Schimmel in der Wohnung in der Regel verlangen, dass der Mieter etwa dreimal am Tag lüftet. Kommt der Mieter seinen Pflichten nach und das Schimmelproblem besteht weiter, muss der Vermieter gegebenenfalls für eine zusätzliche Entlüftungsvorrichtung sorgen. Das lässt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg schließen (AZ.: 20 C 234/13).
- Nachrichtenagentur dpa