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Mietrecht: Darf der Vermieter einfach so das Warmwasser abstellen?


Expertin gibt Antworten
Mietrecht: Darf Ihr Vermieter das Warmwasser abstellen?

  • Jennifer Buchholz
Von Jennifer Buchholz

Aktualisiert am 06.07.2022Lesedauer: 2 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Duschen: Vermieter haben in der Regel ein Recht auf Versorgung mit warmem Wasser. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Duschen: Vermieter haben in der Regel ein Recht auf Versorgung mit warmem Wasser. (Symbolbild) (Quelle: Elena Gurova/getty-images-bilder)

Die Kosten für Strom, Gas und Öl steigen. Da heißt es: Sparen, so gut es geht. Aber dürfen Vermieter darüber bestimmen, wie viel Energie ihre Mieter verbrauchen?

Eine warme Dusche, ein wohltuendes Bad oder der Geschirrabwasch mit heißem Wasser: Für Viele ist das Normalität. Zwar achten Verbraucher aufgrund der hohen Energiekosten und der steigenden Inflation zunehmend darauf, so viel es geht zu sparen. Aber etwas Luxus sollte es schon noch sein.

Als Hausbesitzer kann man selbst darüber bestimmen, wann man heiß duschen möchte oder wie warm das Badewasser sein soll. Aber als Mieter ist das nicht möglich: Sie sind auf den guten Willen ihrer Vermieter angewiesen. Oder?

Darf der Vermieter die Temperatur des Warmwassers reduzieren?

"Nein", sagt Dr. Jutta Hartmann, Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Mieterbund e. V., auf Anfrage von t-online. Und ergänzt: "Dies wäre ausnahmsweise nur bei ausdrücklichem Einverständnis aller Parteien möglich. Ein Aushang im Flur oder eine Information durch den Vermieter reicht dafür nicht aus."

Darüber hinaus sind die Mieter vor der Willkür ihres Vermieters durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geschützt. "Bundesweit gilt, dass der Vermieter verpflichtet ist, den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu gewährleisten (§ 535 Abs.1 Satz 2 BGB)", erklärt Hartmann. "Dazu gehört laut Rechtsprechung auch die Warmwasserversorgung 'rund um die Uhr'."

Eine Ausnahme gibt es jedoch, fügt die Expertin an: wenn alle Mietparteien der Absenkung der Wassertemperatur ausdrücklich zustimmen.

Info
Der Mieter darf nicht erwarten, dass bereits nach ein paar Sekunden Wasser mit einer entsprechend hohen Temperatur aus dem Hahn kommt. Laut Rechtsprechung (Urteil Amtsgericht Berlin, vom 25.04.2018 Az. 7 C 82/17) muss er dafür teilweise bis zu 30 Sekunden warten.

Darf der Vermieter die Nutzung des Warmwassers zeitlich begrenzen?

Laut Mieterbund Sachsen haben Vermieter einen gesetzlichen Anspruch auf Warmwasser. Daher dürfe der Vermieter nicht einseitig festlegen, wann warmes Wasser verfügbar ist und wann nicht. Auch der Deutsche Mieterbund (DMB) erklärt: "Der Vermieter muss die zentrale Warmwasserversorgung des Mietshauses das ganze Jahr, 24 Stunden am Tag, in Betrieb halten."

Und auch Hartmann erklärt: "Die Warmwasserrationierung zu vorgegebenen Zeiten trifft (...) sicherlich nicht den Willen und die Lebenswirklichkeit der meisten Mieterinnen und Mieter, da natürlich auch die Zeiten, wann warmes Wasser benötigt wird, stark variieren und sehr individuell sind."

Ausnahmen stellen allerdings entsprechende Reparatur-, Wartungs- oder Baumaßnahmen. Die müssen dann entsprechend und frühzeitig angekündigt werden.

Was kann der Mieter tun, wenn der Vermieter die Temperatur des Warmwassers reduziert oder zeitlich begrenzt, um die Energiekosten (Nebenkosten) der Mieter zu senken?

Wird eine Wassertemperatur von 40 Grad Celsius nicht nach einer gewissen Wartezeit oder sogar überhaupt nicht erreicht, liegt ein Mangel vor, der eine Mietminderung rechtfertigt. Selbst wenn erst nach fünf Minuten warmes Wasser (40 Grad Celsius) aus dem Hahn kommt, rechtfertigt das die Kürzung der Miete, so der DMB.

Wichtig ist, dass der Mieter den Mangel bei seinem Vermieter anzeigen und entsprechend dokumentieren muss, ehe er die Miete mindert.

Darf die Mindesttemperatur oder der Nutzungszeitpunkt des Warmwassers gesetzlich reduziert werden?

"Der vertragsgemäße Gebrauch muss gewährleistet sein", so Hartmann. Das bedeute, dass sich die Wohnung in einem zum "üblichen" Wohnen geeigneten Zustand befinde. "Dazu gehört natürlich auch, dass man warmes Wasser aus der Leitung bekommt und die Wohnung heizen kann." Die Expertin fügt hinzu: "Etwaige Regelungen [also auch Gesetze zu Energiesparmaßnahmen] müssten dies natürlich berücksichtigen."

Kann die Wassertemperatur dann einfach reduziert werden? Auch das ist kritisch. Denn die Mindesttemperatur trägt nicht nur zum Wohlbefinden der Mieter bei. Sie ist auch wichtig, damit krankheitsauslösende Keime abgetötet werden.

Verwendete Quellen
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