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Scheidung: Was alles zum Hausrat gehört


Trennung & Scheidung
Scheidung: Was alles zum Hausrat gehört

nm (CF)

Aktualisiert am 24.02.2012Lesedauer: 2 Min.
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Bei einer Scheidung sind verschiedene Dinge zu den Besitztümern der Expartner zu regeln - und die Frage muss geklärt werden, was alles zum Hausrat gehört. Denn er muss gerecht aufgeteilt werden. Aber was gehört wirklich dazu, und welche Güter sind von der Aufteilung ausgenommen?

Hausrat nach Scheidung aufteilen: Was alles dazugehört

Je länger die Ehe bestand, umso größer wird auch die Menge an Hausrat sein, die es bei einer Scheidung zu trennen gilt. Nicht immer fällt den Expartnern die Trennung leicht, gerade wenn es sich um gemeinsam gekaufte Dinge handelt, an denen das Herz hängt. Zum Hausrat gehört alles, was zur gemeinsamen Haushaltsführung während der Ehe notwendig war. So zum Beispiel Möbel, Küchenutensilien und alles, was in Haus und Garten im Alltag verwendet wurde. Typische Gegenstände, die dem Hausrat zugeordnet werden, sind alle elektronischen Geräte, die der Unterhaltung dienen, Handtücher, Bilder und Skulpturen, Bücher, Wohnwagen, Familienautos, Ferienhäuser und auch die Haustiere. Es ist hier auch nicht von Belang, wer die Gegenstände gekauft hat, sondern allein die Tatsache, dass sie gemeinsam zur Haushaltführung und Freizeitgestaltung der Eheleute und Kinder genutzt wurden. (Wer bekommt das Haustier bei der Scheidung?)

Was nicht zum Hausrat zählt

Nicht zum Hausrat gehören in der Regel alle Luxusgüter, die als Kapitalanlage genutzt und dementsprechend sicher im Safe aufbewahrt werden. Auch persönliches Eigentum wie Schmuck, Zeugnisse, Pkw, die allein genutzt werden, oder Musikinstrumente gehören nicht zum Hausrat und müssen demnach bei einer Scheidung nicht beachtet werden. Bei Fahrzeugen ist die Aufteilung meist folgendermaßen geregelt: Wird das Auto für den Transport der Kinder und für Urlaubsfahrten verwendet, gehört es zum Hausrat. Gibt es noch weitere Fahrzeuge, die nur von einer Person genutzt werden, sind diese nicht dem Hausrat zuzuordnen. Weiterhin gehören Arbeitsmittel wie PCs und Fachbücher nicht zum Hausrat, da sie nur von einer Person bzw. beruflich genutzt werden. (Hausratsaufteilung bei der Scheidung: Wer bekommt was?)

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