• Home
  • Leben
  • Liebe
  • Trennung & Scheidung
  • Darf man bei geteiltem Sorgerecht umziehen?


Schlagzeilen
AlleAlle anzeigen

Symbolbild für einen TextRussland stellt Gasverträge infrageSymbolbild für einen TextHier leben die unglücklichsten MenschenSymbolbild für einen TextKondomhersteller ist pleiteSymbolbild für ein VideoBritische Rakete zerstört Russen-HelikopterSymbolbild für einen TextBoris Becker klagt gegen Oliver PocherSymbolbild für einen TextSchottland: Neues Unabhängigkeits-VotumSymbolbild für einen TextTV-Star filmt sich bei HungerstreikSymbolbild für ein VideoInsel bereitet sich auf Untergang vorSymbolbild für einen TextSylt: Edelrestaurant muss schließenSymbolbild für einen TextFührerschein auf dem Handy – so geht'sSymbolbild für einen TextMario Götze zieht umSymbolbild für einen Watson TeaserDjokovic droht nächstes Corona-ProblemSymbolbild für einen TextDieses Städteaufbauspiel wird Sie fesseln

Darf man bei geteiltem Sorgerecht umziehen?

nk (CF)

20.12.2013Lesedauer: 2 Min.
Beide geschiedenen Eheleute müssen mit dem Umzug einverstanden sein, ansonsten muss der jeweilige Teil vor Gericht ziehen.
Beide geschiedenen Eheleute müssen mit dem Umzug einverstanden sein, ansonsten muss der jeweilige Teil vor Gericht ziehen. (Quelle: westend61/imago-images-bilder)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo

Ein geteiltes Sorgerecht ist heute normal und auch immer begrüßenswert, aber was passiert, wenn die Mutter oder der Vater, bei denen das Kind lebt, in eine weit entfernte Stadt ziehen wollen?

Geteiltes Sorgerecht: Was ist erlaubt?

Wenn ein Kind nach der Scheidung bei der Mutter lebt und die geschiedenen Eltern ein geteiltes Sorgerecht vereinbart haben, muss der Vater in allen wichtigen Lebensfragen, die das Scheidungskind betreffen, mit einbezogen werden und das gilt auch dann, wenn die Mutter umziehen will. Ist dem Vater dieser Umzug nicht recht, weil er dann vielleicht sein Kind nicht mehr wie gewohnt regelmäßig sehen kann, muss er unter Umständen vor Gericht ziehen, um diesen Umzug zu verbieten.

Derjenige, der mit dem Kind umziehen will, muss berechtigte Gründe vor Gericht haben, denn sonst kann der Richter einen Umzug verbieten, da beide geschiedenen Eheleute auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind haben.


Die größten Beziehungskiller

Beziehungskiller Eifersucht
Beziehungskiller Nörgeln
+6

Geteiltes Sorgerecht, aber alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

Auch wenn ein geteiltes Sorgerecht vereinbart wurde, kann der Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, wenn ein Umzug geplant ist und der geschiedene Partner verhindern will, dass es zu einem Umzug kommt. Wenn der Richter die Gründe für einen Umzug nachvollziehen kann, dann ist es durchaus möglich, dass er dem Antrag stattgibt.

Wenn zum Beispiel eine Mutter mit dem Kind von Hamburg nach München umziehen will, weil sie in der bayrischen Landeshauptstadt einen lukrativen Job bekommen kann, dann ist das für den Familienrichter ein nachvollziehbarer Grund, und er wird mit ziemlicher Sicherheit dem Antrag auf ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht zustimmen. Der Vater hätte allerdings dann die Möglichkeit, eine höhere Unterhaltszahlung anzubieten und der Mutter damit den Grund für einen Umzug zu nehmen.

Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingANZEIGEN

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Ratgeber
Altersunterschied BeziehungEhering welche HandfremdgehenHochzeitstageHochzeitstage BedeutungPartnersuche ab 50Pille DurchfallSwingerclubVerhütungsring

t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagram

Das Unternehmen
Ströer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlängerung FestnetzVertragsverlängerung MobilfunkHilfeFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website