Überwege auf Radwegen Zebrastreifen und Fahrräder: Kannten Sie diesen Sonderfall?

Wer muss wem beim Zebrastreifen Vorrang geben? Während die Lage beim Auto klar ist, scheint das manchen Fahrradfahrern nicht bewusst zu sein.
Der Streit über die Vorfahrt oder den Vorrang im Verkehr gehört zu den Klassikern im Verkehrsrecht. Zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern kommt es auch an Zebrastreifen gern zu Missverständnissen: Wer muss hier wen vorlassen?
Zebrastreifen: Wer hat Vorrang?
Für Fahrradfahrer gilt an Zebrastreifen dieselbe Regel wie für Autofahrer: Sie müssen anhalten und Fußgänger sowie Rollstuhlfahrer die Straße überqueren lassen.
Besonderer Fall: Zebrastreifen auf dem Radweg
Immer mehr Städte bauen ihr Radwegenetz aus – und es entstehen neue Markierungen, die bislang unüblich waren: Mittlerweile gibt es auch Zebrastreifen, die über einen Radweg führen. Laut Paragraf 26 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung ist auch dies klar geregelt: Fußgängerüberwege können auch über Radwege oder andere Straßenteile führen. Es gelten grundsätzlich dieselben Vorschriften wie für Autofahrer: Fußgänger haben Vorrang.
Wichtig: Das gilt nur, wenn der Zebrastreifen auch wirklich auf dem Radweg aufgemalt ist.
Diese Bußgelder drohen
Wer einem Fußgänger den Vorrang verweigert, muss mit 80 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Gefährdung eines Fußgängers erhöht sich das Bußgeld auf mindestens 100 Euro.
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Fahrräder und Zebrastreifen – das gilt sonst noch
Wenn Sie als Radfahrer auf einem Zebrastreifen die Straße überqueren, müssen Sie absteigen und Ihr Rad über die Straße schieben. Eine Ausnahme nennt der Versicherer Arag: Ist die Straße frei, dürfen Sie über den Zebrastreifen auch radeln. Kommt es zu einem Unfall, weil Sie den Zebrastreifen radelnd überquert haben, kann Ihnen eine Mitschuld angelastet werden.
Gut zu wissen: Kinder auf Fahrrädern müssen genauso absteigen – sie haben auf dem Zebrastreifen kein Vorrecht. Dennoch spricht die Straßenverkehrsordnung in Paragraf 3 Absatz 2a von einer besonderen Rücksichtnahme auf Kinder. Heißt: Autofahrer müssen besonders vorsichtig sein, wenn ein Kind auf einem Fahrrad unterwegs ist.