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So funktioniert die Ökostrom-Umlage

Von afp
Aktualisiert am 07.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Sonne geht hinter zwei Windrädern unter: Die EEG-Umlage finanziert die festen Vergütungen, die Ökostrom-Produzenten für ihren Strom bislang unabhängig vom Marktpreis bekommen.
Sonne geht hinter zwei Windrädern unter: Die EEG-Umlage finanziert die festen Vergütungen, die Ökostrom-Produzenten für ihren Strom bislang unabhängig vom Marktpreis bekommen. (Quelle: Daniel Reinhardt/dpa-bilder)
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Die EEG-Umlage soll den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern. Dadurch entstehen für Verbraucher höhere Stromkosten. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Das Wichtigste im Überblick


  • Wer bezahlt die Umlage?
  • Wie hat sich die Umlage entwickelt?
  • Wer legt die Höhe fest?
  • Welche anderen Abgaben müssen Stromkunden bezahlen?

Die seit dem Jahr 2000 erhobene Umlage finanziert den Ausbau der erneuerbaren Energien. Hintergrund ist die Verpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber, angebotenen Strom aus erneuerbaren Energien nicht nur abzunehmen, sondern auch weitgehend zu festen Preisen zu vergüten. Die Netzbetreiber verkaufen den Strom dann an der Börse. Die Differenz zwischen den Vergütungssätzen und dem Börsenpreis soll mit der EEG-Umlage ausgeglichen werden.

Wer bezahlt die Umlage?

Grundsätzlich alle Stromverbraucher. Allerdings gibt es Ausnahmen: Unternehmen aus bestimmten Branchen, die besonders viel Strom verbrauchen, bekommen auf Antrag weitgehenden Rabatt. Dahinter steckt der Gedanke, dass die deutsche Industrie durch die Energiewende keine Wettbewerbsnachteile gegenüber der internationalen Konkurrenz erleiden soll.

Ermäßigungen können zum Beispiel Holz- und Papierhersteller bekommen sowie Firmen aus dem Steinkohlebergbau und Schlachtbetriebe. Eisenbahnfirmen sind ebenfalls begünstigt. Privatkunden können keinen Rabatt bekommen.

Wie hat sich die Umlage entwickelt?

Bei ihrer Einführung betrug die EEG-Umlage nur 0,19 Cent pro Kilowattstunde Strom. Bis 2014 stieg die Ökostrom-Umlage jedes Jahr an, seitdem liegt sie zwischen 6 und 7 Cent pro Kilowattstunde.

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Wer legt die Höhe fest?

Zuständig sind die Betreiber der Stromübertragungsnetze – 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW. Sie erstellen jedes Jahr eine Prognose dazu, wie viel Geld sie voraussichtlich im nächsten Jahr an die Erzeuger von Ökostrom zahlen müssen und wie viel sie für diese Energie an der Strombörse bekommen. Auch weitere Größen wie der Gesamtstromverbrauch und der Bau neuer Ökostromanlagen werden geschätzt.

Schließlich spielt noch das sogenannte EEG-Konto eine Rolle. Auf dieses fließen die eingenommene EEG-Umlage und die Einnahmen aus dem Verkauf des Ökostroms, die Zahlungen an die Stromerzeuger gehen hiervon ab. Nach Angaben der Netzbetreiber lag das EEG-Konto Ende September 2018 mit 3,65 Milliarden Euro im Plus. Aus dem Zusammenspiel aller Faktoren berechnen die Netzbetreiber die EEG-Umlage für das nächste Jahr. Die Bundesnetzagentur kontrolliert, ob die Ermittlung ordnungsgemäß abläuft.

Welche anderen Abgaben müssen Stromkunden bezahlen?

Beim Strom machen die eigentlichen Energiekosten nur einen Teil des Endpreises aus: 21,5 Prozent entfallen laut Bundesnetzagentur auf die Strombeschaffung, den Vertrieb und die Gewinnmarge des jeweiligen Anbieters (Stand 2018). Der Einkaufspreis wird maßgeblich von der Leipziger Strombörse bestimmt, dem wichtigsten Handelsplatz in Europa. Dieser Bestandteil kann bei einzelnen Lieferanten unterschiedlich ausfallen.

23,4 Prozent des Strompreises entfallen auf das Entgelt für die Netznutzung. Staatlich vorgeschriebene Abgaben und Umlagen machen 31,3 Prozent aus, dabei ist die EEG-Umlage mit 23 Prozent der größte Posten. Schließlich kommen noch Mehrwertsteuer und Stromsteuer sowie ein Entgelt für die Messung des Stromverbrauchs und die Abrechnung hinzu.

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