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Berlin: Verkauf von Fälschungen – Kunsthändler angeklagt


Prozess in Berlin
Verkauf von Fälschungen – Kunsthändler angeklagt

Von t-online, mpr

28.09.2023Lesedauer: 1 Min.
Das Gemälde "Le Lecteur", 1937, des Malers Louis MarcoussisVergrößern des Bildes
Ein echtes Gemälde von Louis Marcoussis (Archivbild): Werke des Malers können auf dem Kunstmarkt hohe Verkaufspreise erzielen. (Quelle: IMAGO/Heritage Art/Heritage Images)
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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einen Mann angeklagt, der mit dem Verkauf gefälschter Gemälde eine riesige Summe Geld eingenommen haben soll.

Ein Kunsthändler aus Berlin ist angeklagt, weil er mit gefälschten Ölgemälden gehandelt haben soll. Das teilte die Staatsanwaltschaft in Berlin mit. Demnach soll der 61-Jährige zwischen August 2019 und Oktober 2020 bei einem Auktionshaus angebliche Werke des polnisch-französischen Malers Louis Marcoussis sowie dessen Ehefrau Alice Halicka-Marcoussis versteigert haben.

Der Angeklagte muss sich nun vor dem Amtsgericht Tiergarten dem Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs und der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung in fünf Fällen stellen. Als Mittäter steht neben dem 61-Jährigen ein 34-Jähriger vor Gericht.

Für die Gemälde soll der Kunsthändler Erlöse meist zwischen 12.000 und 21.000 Euro erzielt haben. Ein Werk von Halicka-Marcoussis soll sogar für 36.000 Euro über das Auktionshaus den Besitzer gewechselt haben. Insgesamt soll der Angeklagte so 91.000 Euro verdient haben, so die Staatsanwaltschaft.

Verwendete Farben sind erst nach dem Tod des Künstlers auf den Markt gekommen

Wie die Behörde weiter mitteilt, sei selbst den Gutachtern des Auktionshauses nicht aufgefallen, dass es sich bei den veräußerten Werken um Fälschungen handelte. Erst ein Gutachten des Berliner Landeskriminalamtes mit Unterstützung der Kriminaltechnik des Bundeskriminalamtes habe die Fälschungen als solche entlarvt. Die Untersuchungen hätten ergeben, dass für die angeblich echten Marcoussis-Gemälde Farben benutzt wurden, die erst nach dem Tod des Künstlers auf den Markt gekommen sind.

Ihre Anklage stützt die Staatsanwaltschaft auf eine Hausdurchsuchung beim Angeklagten. Dabei seien mehrere Utensilien zur Herstellung der Fälschungen gefunden worden. Das solle beweisen, dass dem Beschuldigten bewusst war, dass es sich um Fälschungen gehandelt hat.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft vom 28. September 2023
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