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Tierquälerei oder legal? Streit um Tauben-Essen in Berlin


Kurioser Streit in Berlin
Mann fängt und verspeist Tauben: Ist das legal?

Von Yannick von Eisenhart Rothe

Aktualisiert am 02.11.2023Lesedauer: 2 Min.
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Tauben auf einer Leitung vor dem Berliner Fernsehturm (Symbolbild): Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren eingestellt. (Quelle: IMAGO/GE-Foto)

In Berlin tötet ein Mann Tauben, um sie zu essen. Die Landestierschutzbeauftragte ist empört, aber die Staatsanwaltschaft sieht bisher kein strafbares Handeln darin.

Alleine die Überschrift dürfte bei den meisten Menschen Ekel auslösen: "Mann quält und verspeist Tauben an öffentlichen Orten" steht über einer Pressemitteilung, die Berlins Landestierschutzbeauftragte Kathrin Herrmann am Mittwoch veröffentlichte. Darin wird mit Verweis auf Zeugen beschrieben, dass ein Mann in der Stadt regelmäßig Tauben töte, etwa mit einem Obstmesser, um diese dann zu verzehren. Passanten hätten sich durch den Mann bedroht gefühlt.

In ihrer Pressemitteilung erhebt Herrmann Vorwürfe gegen die Berliner Behörden. Die müssten ihrer Ansicht nach mehr tun, um dem "gemeingefährlichen Taubentöter" Einhalt zu gebieten. Es sei für sie "nicht nachvollziehbar", dass die Staatsanwaltschaft ein Verfahren zu den Vorfällen eingestellt habe.

Die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigt, dass ein Verfahren eingestellt wurde, bei dem es um das Töten von Tauben ging. Ein Tatverdächtiger habe nicht ermittelt werden können. Aber Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner liefert noch eine weitere Erklärung: Unter Umständen sei das Töten von Tauben gar nicht illegal. Und in dem eingestellten Verfahren kam die Staatsanwaltschaft zu genau diesem Schluss.

Kopf der Taube durch "gezielte Messerbewegung" abgetrennt

Denn eine strafbare Handlung setze entweder eine Quälerei oder eine Tötung "ohne vernünftigen Grund" voraus, sagt Büchner. Diesen vernünftigen Grund sah die Staatsanwaltschaft im untersuchten Fall als gegeben an, da der Mann die Taube verzehren wollte. Getötet habe er das Tier offenbar durch eine "gezielte Messerbewegung, durch die der Kopf der Taube abgetrennt wurde". "Dass das Tier hierdurch erhebliche Schmerzen oder Leiden im Sinne des § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetzes erlitt, ist nicht ersichtlich", teilt Büchner mit. Zuletzt bestehe auch kein Verdacht der Jagdwilderei. Die verwilderte Stadttaube sei keine Wildtaube und unterliege deshalb nicht dem Jagdrecht.

Die Tierschutzbeauftragte Herrmann hat für die rechtliche Einschätzung der Staatsanwaltschaft kein Verständnis. Diese "verkenne eine Besonderheit des Tierschutzstrafrechts", sagt sie auf t-online-Anfrage. Es sei davon auszugehen, dass die Tötung der Tauben ohne Betäubung und damit auf unzulässige Art und Weise erfolgt sei. Außerdem verfüge der Mann wohl nicht über die notwendige Sachkunde, die gesetzlich vorgeschrieben sei. Zudem habe es im eingestellten Verfahren Anhaltspunkte dafür gegeben, dass er die Tauben lebendig gerupft oder verstümmelt habe. Auch das sei strafbar.

Herrmann gibt an, dass mehrere weitere Fälle bei der Polizei angezeigt worden seien. Die Berliner Polizei bestätigte t-online auf Anfrage jedoch zunächst nur den einen Fall, der an die Staatsanwaltschaft übergeben worden sei. Der Mann und sein Taubenhunger dürften die Behörden auch in Zukunft noch beschäftigen.

Verwendete Quellen
  • Anfrage an die Berliner Staatsanwaltschaft
  • Anfrage an die Berliner Polizei
  • Anfrage an Berlins Landestierschutzbeauftragte Kathrin Herrmann
  • berlin.de: Pressemitteilung der Landestierschutzbeauftragten vom 1. November 2023
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