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Pro-Palästina-Demo in Berlin: Gericht kippt Polizeiverbot – Aufzug erlaubt


Entscheidung in Berlin
Gericht kippt Polizeiverbot: Pro-Palästina-Demo darf laufen

Von t-online, yer

15.05.2025 - 13:15 UhrLesedauer: 1 Min.
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Propalästinensische Demonstration in Berlin (Archivbild): Das Gericht folgte der Argumentation der Polizei nicht. (Quelle: IMAGO/Andreas Friedrichs)
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Anlässlich des Nakba-Gedenktages findet am Donnerstag eine Demonstration in Kreuzberg statt. Die Polizei wollte dieser verbieten, nach Neukölln zu ziehen, unterlag aber vor Gericht.

In einem Eilverfahren hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass eine für Donnerstag angemeldete propalästinensische Demonstration als Aufzug durch die Stadt laufen darf. Es hob damit die Anordnung der Polizei auf, die die Demonstration nur als ortsfeste Kundgebung genehmigt hatte. Das Gericht teilte die Entscheidung am Donnerstagmittag mit.

Die Demonstration findet anlässlich des sogenannten Nakba-Gedenktages am 15. Mai statt. Dieser erinnert an Flucht und Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im ersten Nahostkrieg 1948 nach der Staatsgründung Israels.

Gegen Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden

Die Anmelder hatten ursprünglich geplant, in einem Demonstrationszug vom Südstern in Kreuzberg nach Neukölln zu ziehen. Die Polizei hatte das untersagt und die Auflage erteilt, dass die Kundgebung stationär am Südstern stattfindet. Begründet hatte die Behörde das damit, dass pro-palästinensische Kundgebungen in derartiger Form in jüngster Vergangenheit größtenteils störungsfrei verlaufen seien, im Gegensatz zu Aufzügen.

Dagegen reichte die Anmelderin der Versammlung einen Eilantrag ein, der jetzt Erfolg hatte. Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation der Polizei nicht, die Auflage sei unverhältnismäßig. Die Versammlungsfreiheit schütze auch das Recht, über die Modalitäten einer Versammlung zu entscheiden, heißt es in der Begründung des Gerichts. Die Polizei habe ihre Annahme, dass bei ortsfesten Kundgebungen weniger Störungen zu erwarten seien, nicht hinreichend belegt.

Die Polizei kann gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Verwendete Quellen
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