t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBerlin

Berlin: Keine Autos mehr in der Innenstadt? Gericht urteilt


Verbot von Autoverkehr?
Erfolg für Volksbegehren "Berlin autofrei"

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 25.06.2025 - 10:30 UhrLesedauer: 1 Min.
Vertreter der Initiative "Berlin autofrei" demonstrieren auf dem Pariser Platz vor Beginn der Koalitionsgespräche für eine rot-rot-grüne Berliner Regierung.Vergrößern des Bildes
Vertreter der Initiative "Berlin autofrei" demonstrieren auf dem Pariser Platz (Archivbild): Nun kann die Initiative den nächsten Schritt gehen. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa)
News folgen

Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat zum Volksbegehren "Berlin autofrei" geurteilt. Welche Pläne verfolgt die Initiative?

Die Initiative "Volksentscheid Berlin autofrei" kann ihr Gesetzesvorhaben für ein weitgehendes Autoverbot in der Hauptstadt weiter verfolgen. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat den Antrag zur Einleitung des Volksbegehrens für zulässig erklärt.

Berlins höchstes Gericht widersprach damit der Einschätzung des Senats. Dieser hielt das in einem Gesetzentwurf formulierte Ziel für verfassungsrechtlich bedenklich und hatte daher die Richter bereits 2022 um eine Prüfung gebeten, ob ein solcher Volksentscheid überhaupt zulässig wäre.

Die Bürgerinitiative hatte im Sommer 2021 mehr als 50.000 Unterschriften für die Einleitung eines Volksbegehrens zur Verkehrswende gesammelt. Der Senat hielt das Vorhaben für verfassungsrechtlich bedenklich und bat das höchste Gericht Berlins um eine Prüfung.

Ausnahmen für Rettungsfahrzeuge und Lieferverkehr

Nach den Plänen der Initiative sollen nach einer Übergangszeit von vier Jahren fast alle Straßen im Innenstadtbereich zu "autoreduzierten Straßen" erklärt werden. Private Autofahrten wären dann pro Person nur noch bis zu zwölfmal im Jahr möglich. Ausnahmen vom Autoverbot soll es für Menschen mit Behinderung, Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Müllabfuhr, Taxen sowie Wirtschafts- und Lieferverkehr geben.

Der Verfassungsgerichtshof musste prüfen, ob der Entwurf im Einklang mit der Berliner Verfassung, dem Grundgesetz sowie Bundesrecht steht. Bei einem positiven Urteil könnte die Initiative die nächste Stufe des Volksbegehrens einleiten. Dafür müssten innerhalb von vier Monaten die Unterschriften von mindestens sieben Prozent der Berliner Wahlberechtigten gesammelt werden – derzeit etwa 170.000 Menschen.

Wenn das gelingt, würde ein Volksentscheid folgen. Das Gesetz träte in Kraft, wenn eine Mehrheit der Wähler und zugleich mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten zustimmen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...


Bleiben Sie dran!
App StorePlay Store
Auf Facebook folgenAuf X folgenAuf Instagram folgenAuf YouTube folgenAuf Spotify folgen


Telekom